Mein Arbeitgeber ist insolvent – Anwalt Frankfurt hilft
Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, stehen Arbeitnehmer oft ohne klare Informationen da. Gehalt, Urlaub, Abfindung oder Kündigung – plötzlich ist alles unsicher. In Frankfurt beraten wir bei rpt.legal, welche Rechte bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden müssen.
Arbeitgeber insolvent – und jetzt? Anwalt Frankfurt weiß, was zu tun ist
Wir sichern Insolvenzgeld, offene Löhne und Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter. Persönlich in unserer Kanzlei neben dem Frankfurter Hof & FOUR oder digital bundesweit.
✔ Insolvenzgeld beantragen – rechtzeitig
✔ Löhne und Überstunden zur Insolvenztabelle anmelden
✔ Hilfe bei Klagen gegen den Insolvenzverwalter
✔ Beratung direkt in Frankfurt – schnell und persönlich
Arbeitgeber insolvent – was Arbeitnehmer in Frankfurt wissen müssen
Viele Fragen, klare Antworten. Wenn eine Insolvenz beginnt, stehen Arbeitnehmer vor unzähligen Unsicherheiten: Wer zahlt mein Gehalt, was passiert mit Urlaub oder Abfindung, welche Fristen laufen? Wir haben die wichtigsten Fragen gesammelt – und geben Antworten, die Ihnen in Frankfurt sofort weiterhelfen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt – Marco Pape von rpt.legal ➔
Arbeitgeber insolvent – was tun?
Sofort Insolvenzgeld beantragen, offene Löhne sichern, Kündigung prüfen.
Nach Bekanntwerden der Insolvenz sollte sofort gehandelt werden: Zuerst muss geprüft werden, ob noch offene Lohnansprüche bestehen und umgehend Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden (§§ 165 ff. SGB III). Offene Forderungen für den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung sind beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen anzumelden (§§ 174 ff. InsO). Parallel sollte die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sorgfältig überprüft und ggf. innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden (§ 4 KSchG). In Frankfurt beraten wir Arbeitnehmer bei rpt.legal zu genau diesen Fragen und sichern Ihre Ansprüche konsequent.
Kündigung erhalten? Was Arbeitnehmer in Frankfurt jetzt wissen sollten ➔
Nach Kündigung richtig reagieren ➔
Wer zahlt mein Gehalt im Insolvenzfall?
Die Agentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld; offene Löhne vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen.
Während des laufenden Insolvenzverfahrens übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung von Insolvenzgeld für Löhne, die in den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung ausgefallen sind (§§ 165 ff. SGB III). Lohnansprüche nach der Eröffnung sind Masseverbindlichkeiten und vorrangig durch den Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse zu begleichen (§§ 55, 209 InsO). Offene Forderungen vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen und werden im Normalfall nur zu einem Bruchteil (Quote) erfüllt. Arbeitnehmer in Frankfurt sollten diese Unterscheidung genau kennen – wir als Anwalt für Arbeitsrecht wissen, wie Forderungen richtig eingeordnet und durchgesetzt werden.
Wie beantrage ich Insolvenzgeld?
Direkt bei der Agentur für Arbeit, Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung.
Der Antrag erfolgt persönlich oder online bei der örtlichen Agentur für Arbeit (§ 324 SGB III). Die Frist: Der Antrag muss spätestens zwei Monate ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dem frühesten Insolvenzereignis gestellt werden. Nur bei unverschuldetem Fristversäumnis ist eine Nachholung innerhalb weiterer zwei Monate zulässig. Für die Antragstellung sind Nachweise über die offenen Lohnansprüche (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) nötig. Wer in Frankfurt arbeitet und den Antrag stellt, sollte sich rechtzeitig beraten lassen – ein Anwalt für Arbeitsrecht wie rpt.legal sorgt dafür, dass keine Frist versäumt wird.
Wie lange bekomme ich Insolvenzgeld?
Für maximal 3 Monate vor Insolvenzeröffnung.
Anspruch besteht für maximal drei Monate vor Insolvenzeröffnung (§ 165 SGB III). Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Insolvenzereignis, bemisst sich der Anspruch nach den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, auch wenn nach Ablauf weiterhin Gehaltsrückstände bestehen. Gerade in Frankfurt mit vielen größeren Betrieben ist es entscheidend, diese zeitliche Grenze zu kennen – wir bei rpt.legal prüfen, ob Arbeitnehmer parallel weitere Ansprüche sichern können.
Muss ich bei Insolvenz weiterarbeiten?
Ja, der Arbeitsvertrag läuft bis zur wirksamen Kündigung fort.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein beendet das Arbeitsverhältnis nicht (§ 108 InsO). Die gegenseitigen Pflichten laufen normal fort, bis eine Kündigung ausgesprochen und wirksam wird. Der Insolvenzverwalter tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Arbeitgebers und kann seine arbeitsrechtlichen Befugnisse ausüben. Arbeitnehmer sollten daher nicht vorschnell kündigen, sondern zunächst prüfen lassen, welche Vorteile eine Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses im konkreten Fall hat. In Frankfurt unterstützen wir Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Arbeitgeber insolvent? Wir prüfen für Arbeitnehmer in Frankfurt Insolvenzgeld, Lohnansprüche und Kündigungsschutz – schnell, realistisch, direkt.
Arbeitgeber insolvent? Anwalt Frankfurt hilft weiter ➔Kündigungsfristen bei Insolvenz?
Maximal 3 Monate zum Monatsende, längere Fristen werden gekürzt.
Die Kündigungshöchstfrist beträgt nach § 113 Satz 2 InsO drei Monate zum Monatsende. Diese Frist verdrängt alle längeren Kündigungsfristen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz. Kürzere Fristen bleiben gültig und können angewendet werden, eine längere Frist ist aber auf drei Monate beschränkt. Bei Insolvenz des Arbeitgebers prüfen wir bei rpt.legal in Frankfurt, ob die Frist korrekt berechnet wurde und ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Mehr zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht ➔
Wer ist Anspruchsgegner?
Nach Eröffnung: der Insolvenzverwalter, nicht mehr der Arbeitgeber.
Ab Insolvenzeröffnung ist ausschließlich der Insolvenzverwalter der Anspruchsgegner für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (§§ 55, 174 InsO). Nur in Sonderfällen (z.B. bei Eigenverwaltung) kann ausnahmsweise der Schuldner selbst noch Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen. In Frankfurt adressieren wir Ansprüche für Arbeitnehmer an die richtige Stelle – der Punkt ist entscheidend, wenn der Arbeitgeber insolvent ist und Fristen laufen.
Typische Irrtümer zur Kündigung in Frankfurt ➔
Kündigung im vorläufigen Insolvenzverfahren?
Möglich, aber meist nur mit Zustimmung des Gerichts oder Vorverwalters.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren darf nur ein „starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter mit Gerichts- oder Vorverwalter-Zustimmung kündigen (§ 21 InsO). Ein „schwacher“ Insolvenzverwalter kann die Zustimmung verweigern, fehlt diese, kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen (§ 182 Abs. 3 BGB). Wir prüfen in Frankfurt, ob die formellen Voraussetzungen vorlagen – gerade bei insolventen Arbeitgebern entscheidet das über die Wirksamkeit der Kündigung.
Darf mein Arbeitgeber kündigen? ➔
Überstunden in der Insolvenz?
Werden zur Insolvenzforderung, meist nur anteilig bezahlt.
Ansprüche auf Überstundenvergütung aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Sie werden wie alle anderen Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet und meist nur anteilig (Quote) bedient. Für nach der Eröffnung geleistete Überstunden sind die Ansprüche Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). In Frankfurt setzen wir für Arbeitnehmer durch, dass Überstunden nach Eröffnung als Masseverbindlichkeiten korrekt bedient werden – die Insolvenz des Arbeitgebers ändert nichts an der Anspruchsqualität nach der Eröffnung.
Urlaub und Urlaubsabgeltung?
Urlaubsansprüche bleiben, Urlaubsabgeltung wird Masseverbindlichkeit, aber oft anteilig.
Ansprüche auf Urlaub vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Offener Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird zur Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO) – hier besteht Vorrang bei der Auszahlung. Urlaubsansprüche bleiben grundsätzlich erhalten, solange das Arbeitsverhältnis besteht. In Frankfurt klären wir bei rpt.legal, wie Urlaubsabgeltung nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu liquidieren ist und ob der Insolvenzverwalter richtig abgrenzt.
Arbeitgeber insolvent? rpt.legal – Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt sichert Insolvenzgeld, Lohn und Fristen. Klar, schnell, verbindlich.
Jetzt Anwalt in Frankfurt einschalten ➔Abfindung in der Insolvenz?
Selten, meist nur aus gerichtlichen Vergleichen oder Sozialplan.
Abfindungen aus Sozialplänen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Masseverbindlichkeiten (§ 123 InsO). Abfindungen aus Vereinbarungen vor Insolvenzeröffnung, etwa über Aufhebungsvertrag, sind einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und werden in der Regel nur anteilig und nicht voll ausgezahlt. In Frankfurt prüfen wir als Anwalt für Arbeitsrecht, ob im Einzelfall noch Chancen auf Abfindung bestehen – gerade wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Kündigungsschutzklage im Insolvenzverfahren?
Lohnt oft, Kündigungen müssen auch im Insolvenzfall sozial gerechtfertigt sein.
Eine Kündigungsschutzklage kann und sollte auch im Insolvenzverfahren erhoben werden (§ 4 KSchG). Die Kündigung muss weiterhin sozial gerechtfertigt sein. Die Klage richtet sich gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (§§ 170, 174 ff. InsO). Die Dreiwochenfrist bleibt einzuhalten. Arbeitnehmer in Frankfurt können mit Unterstützung von rpt.legal klären, ob sich eine Kündigungsschutzklage bei Insolvenz des Arbeitgebers lohnt.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab? ➔
Wichtige Fristen bei Insolvenz?
3 Wochen Klagefrist, 2 Monate Insolvenzgeld, Forderungen rechtzeitig anmelden.
Für Arbeitnehmer gelten in der Insolvenz enge Fristen: Zwei Monate für den Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit (§ 324 SGB III). Drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Zusätzlich Fristen zur Anmeldung offener Forderungen zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO). Ein Versäumen dieser Fristen führt meist zum Rechtsverlust. In Frankfurt sichern wir bei rpt.legal, dass diese Deadlines bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht verstreichen.
Offene Löhne vor Insolvenzeröffnung?
Als Insolvenzforderung anmelden, meist nur anteilig erfüllt.
Solche Ansprüche müssen spätestens nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden (§§ 174 ff. InsO). Die Forderungen werden im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter und den Gläubigern geprüft und können nur nach Quote erfüllt werden. Wir helfen Arbeitnehmern in Frankfurt, diese Ansprüche sauber zur Insolvenztabelle anzumelden, damit bei Insolvenz des Arbeitgebers kein Anspruch verloren geht.
Lohnansprüche nach Insolvenzeröffnung?
Werden Masseverbindlichkeit, haben Vorrang.
Lohnansprüche, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, sind Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). Diese können gegen den Insolvenzverwalter gerichtlich durchgesetzt werden und werden vorrangig vor Insolvenzforderungen aus der Masse ausgezahlt. Arbeitnehmer in Frankfurt können diese Ansprüche mit anwaltlicher Unterstützung effektiv sichern. rpt.legal setzt Ihre Forderungen konsequent durch, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Arbeitgeber insolvent in Frankfurt? Wir klären Ihre Rechte.
Jetzt beraten lassen ➔Insolvenzverwalter zahlt nicht?
Lohn kann eingeklagt oder vollstreckt werden.
Kann der Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten nicht erfüllen, kann die Forderung vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden (§§ 55, 86 InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit der Masse greift die Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO), dann wird die Forderung in einer bestimmten Rangfolge als Neu- oder Altmasseverbindlichkeit behandelt. In Frankfurt vertreten wir Arbeitnehmer, wenn der Insolvenzverwalter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?
Der Insolvenzverwalter übernimmt diese Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss bei laufendem Arbeitsverhältnis oder auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Verfahrenseröffnung das Zeugnis ausstellen (§ 108 InsO). Bei vorheriger Beendigung bleibt der Schuldner (Arbeitgeber) zuständig. Gerade in Insolvenzen ist das Zeugnis wichtig für Bewerbungen – rpt.legal in Frankfurt sorgt dafür, dass Arbeitnehmer ein korrektes Arbeitszeugnis erhalten, auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Arbeitszeugnis richtig verstehen – Inhalt & typische Fehler ➔
Selbst kündigen während Insolvenz?
Kündigung mit gesetzlicher oder vertraglicher Frist jederzeit möglich.
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt mit gesetzlicher oder vereinbarter Frist jederzeit möglich (§ 113 InsO). Ein außerordentliches Kündigungsrecht allein aufgrund der Insolvenz besteht nicht. Beschränkungen können durch § 113 InsO entfallen, längere Fristen werden auf maximal drei Monate reduziert. Arbeitnehmer in Frankfurt sollten sich anwaltlich beraten lassen, bevor sie selbst kündigen – falsches Timing kann finanzielle Nachteile bringen.
Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld?
Zuerst Insolvenzgeld, dann Arbeitslosengeld, nicht gleichzeitig.
Zunächst besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld (maximal drei Monate; § 165 SGB III). Über diesen Zeitraum hinaus kann, bei Wegfall der Beschäftigung oder Erfüllung der Voraussetzungen, Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (§§ 136 ff. SGB III). Es gibt keinen parallelen Bezug von Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld. Wir bei rpt.legal in Frankfurt klären für Arbeitnehmer, wie die Ansprüche optimal zu kombinieren sind, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Was sind Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen?
Masseverbindlichkeiten werden zuerst voll befriedigt, Insolvenzforderungen oft nur anteilig.
Masseverbindlichkeiten sind Ansprüche, die nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter begründet werden und vorrangig aus der Masse beglichen werden (§ 55 InsO). Insolvenzforderungen sind alle Ansprüche, die vor Eröffnung der Insolvenz entstanden sind (§ 38 InsO). Sie werden nur anteilig nach Quote erfüllt. Sozialplanforderungen nach Eröffnung sind Masseverbindlichkeiten, vorherige Forderungen einfache Insolvenzforderungen. Arbeitnehmer in Frankfurt sollten diese Unterschiede kennen – rpt.legal weiß, wo und wie Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers angemeldet werden müssen.
Arbeitgeber insolvent? Wir sichern Insolvenzgeld, Lohn und Zeugnis – direkt in Frankfurt.
Kontakt aufnehmen ➔Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?
Arbeitnehmer müssen genau unterscheiden. Forderungen vor und nach Insolvenzeröffnung werden unterschiedlich behandelt. Bei Insolvenz des Arbeitgebers beraten wir in Frankfurt, ob Ansprüche Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten sind.
| Anspruch | Insolvenzforderung | Masseverbindlichkeit |
|---|---|---|
| Lohn vor Insolvenzeröffnung | Als Insolvenzforderung anmelden – meist nur anteilig (Quote). | – |
| Lohn nach Insolvenzeröffnung | – | Masseverbindlichkeit – muss der Insolvenzverwalter vorrangig zahlen. |
| Urlaubsabgeltung nach Eröffnung | – | Masseverbindlichkeit – vorrangig zu erfüllen. |
| Abfindung aus Sozialplan nach Eröffnung | – | Masseverbindlichkeit – wird bevorzugt behandelt. |
| Überstunden vor Eröffnung | Insolvenzforderung – Anmeldung zur Tabelle erforderlich. | – |
FAQ Arbeitgeber insolvent – Anwalt Frankfurt
Wie unterstützt rpt.legal Arbeitnehmer bei Insolvenz?
Wir sichern Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter und beantragen Insolvenzgeld. Arbeitnehmer erhalten Hilfe bei der Anmeldung offener Forderungen und beim rechtzeitigen Antrag auf Insolvenzgeld in Frankfurt.
Was tun, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen bestreitet?
Dann vertreten wir Arbeitnehmer weiter. Wird eine angemeldete Forderung bestritten, verhandeln wir mit dem Insolvenzverwalter oder erheben notfalls Feststellungsklage, damit die Forderung in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.
Welche Vorteile bringt anwaltliche Hilfe bei Insolvenz?
Rechte gehen nicht verloren. Viele Arbeitnehmer versäumen Fristen oder kennen die Unterschiede zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten nicht. In Frankfurt sorgt rpt.legal dafür, dass Ansprüche vollständig und rechtzeitig durchgesetzt werden.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten auch bei Insolvenz?
In vielen Fällen ja. Rechtsschutzversicherungen decken Verfahren gegen den Insolvenzverwalter häufig ab. Wir klären für Arbeitnehmer in Frankfurt, ob die Versicherung einspringt und ob ein Kostenrisiko bleibt.
Arbeitgeber insolvent – jetzt in Frankfurt beraten lassen
Arbeitgeber insolvent? Wir sichern Insolvenzgeld, Löhne und Ansprüche in Frankfurt.
rpt.legal – Anwalt für Arbeitsrecht Frankfurt: Forderungen anmelden, Insolvenzgeld beantragen, mit Insolvenzverwalter verhandeln. Direkt und realistisch, damit Sie kein Geld verlieren.
✔ Klare Ersteinschätzung – realistisch, direkt, kostenlos
✔ Fokus Insolvenz & Kündigung – Frankfurt, Frankfurter Hof & FOUR
✔ Insolvenzgeld, Löhne, Abfindung – wir setzen um, was rechtlich möglich ist
✔ Schnelle Termine – auch in der Mittagspause oder nach Feierabend
✔ Über 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht – kein Experiment

