Anwalt für Führungskräfte in Frankfurt
Wir prüfen Verträge, Status und Rechte – direkt am Frankfurter Hof & FOUR Frankfurt.
Führungskraft unter Druck? Anwalt in Frankfurt hilft sofort
Anwalt für Führungskräfte in Frankfurt – wir schaffen Überblick, klären Ihren Status und sichern Ihre Position. Gespräche und Beratung direkt am Frankfurter Hof & FOUR Frankfurt.
Sie führen – wir setzen Ihre Rechte durch. Ob Geschäftsführer oder leitender Angestellter: Wir übernehmen und handeln sofort.
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6 Irrtümer von Führungskräften – Anwalt Frankfurt klärt auf
„Ich habe als Führungskraft keinen Kündigungsschutz.“
Doch – das KSchG gilt auch für leitende Angestellte. Entscheidend ist, ob die Schwelle von zehn Mitarbeitern überschritten ist und ob die Wartezeit abgelaufen ist. Der Unterschied: Der Arbeitgeber kann vor Gericht die Auflösung verlangen – aber muss dann eine Abfindung zahlen (§ 14 KSchG).
„Der Bonus ist freiwillig – den bekomme ich sowieso nicht.“
Freiwilligkeit heißt nicht Beliebigkeit. Viele Bonusregelungen sind angreifbar – etwa bei widersprüchlichen Vertragsklauseln, unklaren Zielen oder unterbliebener Zielvereinbarung. Wer nichts tut, verzichtet – wer prüft, hat Chancen.
„Ich verhandle meinen Aufhebungsvertrag lieber selbst.“
Ein gefährlicher Fehler. Wer als Führungskraft unvorbereitet in die Gespräche geht, verliert Verhandlungsspielraum – und oft viel Geld. Gerade bei hohen Gehältern, Bonusansprüchen oder Ruhegeld lohnt sich die taktisch vorbereitete Begleitung.
„Ich bekomme sowieso keine Abfindung – das lohnt sich nicht.“
Doch – wenn Sie richtig vorgehen. Das Gesetz garantiert keine Abfindung. Aber wer Schwachstellen erkennt, Druck aufbaut oder klug verhandelt, erzielt oft hohe Zahlungen – besonders in Führungspositionen.
„Als Geschäftsführer bin ich kein Arbeitnehmer – ich habe keine Rechte.“
Falsch gedacht. Auch wenn Geschäftsführer formal keine Arbeitnehmer sind, bestehen oft arbeitsrechtliche Ansprüche – etwa bei faktischem Arbeitsverhältnis, fehlerhafter Abberufung oder nachwirkenden Vergütungsansprüchen. Status prüfen lassen, bevor Fristen ablaufen.
„Mit der Abberufung endet automatisch mein Vertrag.“
Nein – das sind zwei Paar Schuhe. Die Abberufung als Organ betrifft nur die Stellung in der Gesellschaft, nicht den Geschäftsführervertrag. Für dessen Beendigung braucht es Kündigung oder Aufhebungsvertrag – sonst läuft er weiter, mit allen Pflichten und Rechten.
Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer: Was im Job gilt und danach ➔
„Führungskräfte brauchen klare Antworten, keine Theorie. Ich prüfe Verträge, Status und Bonus realistisch – ohne Umwege und ohne Verzögerung.“
— Marco Pape, Gründungs- und Namenspartner bei rpt.legal Frankfurt
Vertrauen Sie auf Marco Pape, Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht ➔ bei rpt.legal in Frankfurt.
Als Führungskraft gekündigt – Anwalt in Frankfurt berät
Kein Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer
Organvertreter wie GmbH-Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Sie unterliegen daher nicht dem Kündigungsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist in diesen Fällen allein der Anstellungsvertrag. Kündigung und Abberufung sind möglich – aber form- und fristgebunden. Fehlt die Abberufung oder ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar, bleibt das Organverhältnis bestehen. Gerade hier passieren viele Fehler – mit erheblichen finanziellen Folgen.
Kündigungsschutz für Geschäftsführer nach Abberufung – LAG Hessen (14 SLa 578/24) ➔
Leitende Angestellte können einfacher gekündigt werden
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer – aber mit Ausnahmen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch für sie. Der Unterschied: Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung verlangen (§ 14 Abs. 2 KSchG). Das bedeutet: Kein Weiterbeschäftigungsanspruch, aber gute Chancen auf eine hohe Abfindung.
Wer gilt als Leitender Angestellter im Arbeitsrecht?
Nicht jede Führungskraft gilt automatisch als leitender Angestellter. Entscheidend ist laut § 14 Abs. 2 KSchG, ob Sie dauerhaft zur selbständigen Einstellung und Entlassung berechtigt sind – ohne Zustimmung anderer. Ist das nicht der Fall, genießen Sie vollen Kündigungsschutz. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüfen wir Ihre Stellung – juristisch präzise, nicht nach Jobtitel.
Beteiligung von Betriebsrat oder Sprecherausschuss?
Bei echten leitenden Angestellten ist nicht der Betriebsrat zu beteiligen, sondern der Sprecherausschuss. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG. Bestehen Zweifel über den Status, hören Arbeitgeber oft vorsorglich beide Gremien an. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung formell korrekt ist – oder angreifbar bleibt.
Mehr zum Thema Kündigung und Arbeitnehmerrechte in Frankfurt:
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Bonus, Vertrag & Status in Frankfurt klären
Wir beraten Führungskräfte und Geschäftsführer persönlich, präzise und diskret – direkt am Frankfurter Hof & FOUR Frankfurt.
Jetzt Beratung sichern ➔Anwalt Frankfurt – Bonus und Kündigung bei Führungskräften
Bonus freiwillig? Klauseln oft unwirksam
Ein Bonus ist nicht automatisch verloren – auch nicht bei Kündigung. Viele Arbeitsverträge enthalten pauschale Freiwilligkeitsvorbehalte oder unklare Regelungen zur Zielvereinbarung. Solche Klauseln sind oft unwirksam oder benachteiligen Sie unangemessen. Wer die Vereinbarungen nicht genau prüft, riskiert hohe Einbußen.
Mehr zu Bonus und variabler Vergütung im Arbeitsrecht ➔
Zielvereinbarung nicht erreicht – trotzdem Anspruch?
Auch bei scheinbar „verfehlten“ Zielen besteht häufig ein Zahlungsanspruch. Entscheidend ist, ob die Ziele realistisch, messbar und einseitig steuerbar waren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir die Vereinbarung im Detail – und setzen Ihre Bonusansprüche notfalls gerichtlich durch.
Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe – LAG Köln (6 Sa 390/23) ➔
Nachwirkung von Boni und Sonderzahlungen im Aufhebungsvertrag
Sonderzahlungen betreffen oft vergangene Leistungen – und sind deshalb auch nach Kündigung fällig. Entscheidend ist, was im Aufhebungsvertrag geregelt wurde – oder hätte geregelt werden müssen. Als Anwalt für Führungskräfte in Frankfurt verhandeln wir Bonus, Tantieme und Sonderzahlungen immer mit – damit Sie nicht auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht.
Anwalt Führungskräfte Frankfurt – Rechte für Geschäftsführer
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Geschäftsführer oder Angestellter? Der Status entscheidet
Der Geschäftsführer ist nicht automatisch Arbeitnehmer. Als Organ der GmbH unterliegt er der sogenannten Trennungstheorie: Organstellung und Anstellungsvertrag sind strikt getrennt. Die Bestellung zum Geschäftsführer (§ 35 GmbHG) ist gesellschaftsrechtlich, der Dienstvertrag hingegen schuldrechtlich. Nur in seltenen Ausnahmefällen liegt daneben noch ein Arbeitsverhältnis vor – etwa bei starker Weisungsbindung oder einer Drittanstellung.
Statusprüfung durch Anwalt: Rechte und Folgen
Für Geschäftsführer gelten viele Arbeitnehmerschutzrechte nicht. Weder das Kündigungsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1 KSchG) noch das Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) kommen zur Anwendung. Trotzdem kann im Einzelfall – vor allem bei faktischer Weisungsgebundenheit – eine Arbeitnehmereigenschaft bestehen. Das betrifft z. B. ehemalige leitende Angestellte, die befördert wurden, ohne dass der alte Arbeitsvertrag wirksam aufgehoben wurde. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt kann genau klären, welcher Status im konkreten Fall gilt – auch mit Blick auf Abfindung, Kündigungsschutz oder Sozialversicherung.
Abberufung, Kündigung, Aufhebung – was endet wann?
Die Abberufung beendet nur die Organstellung – nicht automatisch das Vertragsverhältnis. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführungsbefugnis jederzeit widerrufen (§ 38 GmbHG). Der zugrunde liegende Dienstvertrag bleibt bestehen – es sei denn, eine Koppelungsklausel regelt anderes. Ohne vertragliche Beendigung besteht die Pflicht zur Vergütung fort. Nur mit zusätzlicher Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet auch das schuldrechtliche Verhältnis.
Rückkehr nach Abberufung? Nur bei klarem Arbeitsvertrag
War der Geschäftsführer zuvor Arbeitnehmer, kann ein „ruhendes Arbeitsverhältnis“ wieder aufleben. Das gilt nur, wenn es nie wirksam aufgehoben wurde. Entscheidend ist der Parteiwille – schriftlich dokumentiert. Fehlt eine klare Regelung, nehmen Gerichte häufig eine konkludente Aufhebung an. Wer sich auf das alte Arbeitsverhältnis beruft, braucht Beweise. Unser Tipp: Frühzeitig prüfen lassen, ob und wie man sich auf den alten Vertrag stützen kann – etwa zur Abwehr einer Kündigung oder zur Durchsetzung von Sozialleistungen.
Anwalt Führungskräfte Frankfurt – wenn Sie gekündigt wurden
Als Führungskraft und Leitender Angestellter tragen Sie Verantwortung – aber auch Risiko. Wer in Frankfurt eine Kündigung erhält oder unter Druck gesetzt wird, braucht schnelle, durchdachte und rechtlich fundierte Unterstützung. Wir prüfen Ihren Vertrag, Ihre Bonusansprüche, die Wirksamkeit der Kündigung – und holen das für Sie raus, was möglich ist.
Rechtsanwalt Marco Pape ist Experte für Arbeitsrecht und Bankkaufmann in Frankfurt. Mit langjähriger Erfahrung im Kündigungsrecht geben wir Ihnen realistische Antworten, handeln sofort und setzen Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Wir melden uns werktags in der Regel am selben Tag. Gespräche vor Ort am Frankfurter Hof & FOUR Frankfurt, telefonisch oder digital – wie es Ihnen passt.
FAQ – Anwalt für Führungskräfte in Frankfurt
Ich habe als Führungskraft keinen Kündigungsschutz.
Doch – das KSchG gilt auch für leitende Angestellte. Entscheidend ist, ob die Schwelle von zehn Mitarbeitern überschritten ist und ob die Wartezeit abgelaufen ist. Der Unterschied: Der Arbeitgeber kann vor Gericht die Auflösung verlangen – aber muss dann eine Abfindung zahlen (§ 14 KSchG).
Der Bonus ist freiwillig – den bekomme ich sowieso nicht.
Freiwilligkeit heißt nicht Beliebigkeit. Viele Bonusregelungen sind angreifbar – etwa bei widersprüchlichen Vertragsklauseln, unklaren Zielen oder unterbliebener Zielvereinbarung. Wer nichts tut, verzichtet – wer prüft, hat Chancen.
Ich verhandle meinen Aufhebungsvertrag lieber selbst.
Ein gefährlicher Fehler. Wer als Führungskraft unvorbereitet in die Gespräche geht, verliert Verhandlungsspielraum – und oft viel Geld. Gerade bei hohen Gehältern, Bonusansprüchen oder Ruhegeld lohnt sich die taktisch vorbereitete Begleitung.
Ich bekomme sowieso keine Abfindung – das lohnt sich nicht.
Doch – wenn Sie richtig vorgehen. Das Gesetz garantiert keine Abfindung. Aber wer Schwachstellen erkennt, Druck aufbaut oder klug verhandelt, erzielt oft hohe Zahlungen – besonders in Führungspositionen.
Als Geschäftsführer bin ich kein Arbeitnehmer – ich habe keine Rechte.
Falsch gedacht. Auch wenn Geschäftsführer formal keine Arbeitnehmer sind, bestehen oft arbeitsrechtliche Ansprüche – etwa bei faktischem Arbeitsverhältnis, fehlerhafter Abberufung oder nachwirkenden Vergütungsansprüchen. Status prüfen lassen, bevor Fristen ablaufen.
Mit der Abberufung endet automatisch mein Vertrag.
Nein – das sind zwei Paar Schuhe. Die Abberufung als Organ betrifft nur die Stellung in der Gesellschaft, nicht den Geschäftsführervertrag. Für dessen Beendigung braucht es Kündigung oder Aufhebungsvertrag – sonst läuft er weiter, mit allen Pflichten und Rechten.
Organvertreter wie GmbH-Geschäftsführer: kein Kündigungsschutz
Organvertreter wie GmbH-Geschäftsführer gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Sie unterliegen daher nicht dem Kündigungsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1 KSchG). Entscheidend ist in diesen Fällen allein der Anstellungsvertrag. Kündigung und Abberufung sind möglich – aber form- und fristgebunden. Fehlt die Abberufung oder ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar, bleibt das Organverhältnis bestehen. Gerade hier passieren viele Fehler – mit erheblichen finanziellen Folgen.
Leitende Angestellte nach § 14 KSchG – Sonderrolle mit Einschränkung
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer – aber mit Ausnahmen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch für sie. Der Unterschied: Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung verlangen (§ 14 Abs. 2 KSchG). Das bedeutet: Kein Weiterbeschäftigungsanspruch, aber gute Chancen auf eine hohe Abfindung.
Wer ist überhaupt leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes?
Nicht jede Führungskraft gilt automatisch als leitender Angestellter. Entscheidend ist laut § 14 Abs. 2 KSchG, ob Sie dauerhaft zur selbständigen Einstellung und Entlassung berechtigt sind – ohne Zustimmung anderer. Ist das nicht der Fall, genießen Sie vollen Kündigungsschutz. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüfen wir Ihre Stellung – juristisch präzise, nicht nach Jobtitel.
Betriebsrat oder Sprecherausschuss? Beteiligungspflicht bei Kündigung
Bei echten leitenden Angestellten ist nicht der Betriebsrat zu beteiligen, sondern der Sprecherausschuss. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG. Bestehen Zweifel über den Status, hören Arbeitgeber oft vorsorglich beide Gremien an. Das ist rechtlich zulässig – aber kein Freifahrtschein. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung formell korrekt ist – oder angreifbar bleibt.
Wann brauche ich als Führungskraft arbeitsrechtliche Beratung?
Sobald es kritisch wird – nicht erst bei der Kündigung. Wer als Führungskraft in Frankfurt Boni, Zielvereinbarungen oder Vertragsänderungen verhandeln muss, sollte seine Rechte kennen. Gerade bei Trennungsgesprächen oder Personalverantwortung ist anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht unverzichtbar – ob Geschäftsführer, Bereichsleiter oder HR-Verantwortlicher.
Anwalt Führungskräfte Frankfurt – Beratung für Entscheider
Arbeitsrecht für Führungskräfte, Geschäftsführer und leitende Angestellte
rpt.legal – Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt vertritt Führungskräfte, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Bonusstreit. Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet vertrauen auf persönliche Beratung, juristische Präzision und konsequente Durchsetzung ihrer Rechte.
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