Darf mein Arbeitgeber mich kündigen? Anwalt Frankfurt klärt auf
Kann mein Chef einfach so kündigen? Viele Arbeitnehmer in Frankfurt stellen sich diese Frage – nach der Probezeit, während der Krankheit, in der Elternzeit oder nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit. Ob eine Kündigung zulässig ist, hängt von festen gesetzlichen Kriterien ab: Kündigungsschutz, Kündigungsgrund, Form und besondere Schutzrechte.
Arbeitsvertrag gekündigt – wann ist das erlaubt?
Hier gibt es klare Antworten vom Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt – kurz, präzise, mit Verweisen auf die passenden Detailseiten.
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Marco Pape von rpt.legal beantwortet Arbeitnehmern in Frankfurt die Frage, wann ihr Chef den Arbeitsvertrag kündigen darf – und wo die gesetzlichen Grenzen liegen.
Mein Chef in Frankfurt hat mich gekündigt – darf er das?
Ob eine Kündigung zulässig ist, richtet sich nach festen gesetzlichen Kriterien.
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✔Im Kleinbetrieb oder in der Probezeit kann ohne Begründung gekündigt werden.
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✔Besteht Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.
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✔Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur bei negativer Gesundheitsprognose und fehlerfreier Interessenabwägung wirksam.
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✔Bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung gilt besonderer Kündigungsschutz – eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
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✔Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB voraus.
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Kann ich ohne Grund gekündigt werden?
Nur in engen Grenzen: Im Kleinbetrieb oder in der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.
Sobald das Kündigungsschutzgesetz greift, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein – das bedeutet, es braucht einen anerkannten personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund.
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
Ja – in der Probezeit kann der Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen Grund nennen zu müssen.
Besonderer Kündigungsschutz – etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung – bleibt aber auch in der Probezeit bestehen.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich krank bin?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Der Arbeitgeber braucht eine negative Gesundheitsprognose, muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt haben und eine fehlerfreie Interessenabwägung vorweisen – fehlt auch nur eines davon, ist die Kündigung angreifbar.
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Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
Nein – während der Elternzeit besteht ein gesetzliches Kündigungsverbot.
Der Arbeitgeber darf ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde keine Kündigung aussprechen. Diese Zustimmung wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt.
Wann kann mein Chef mich fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig – also bei einer erheblichen Pflichtverletzung, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB einhalten. In der Praxis scheitern viele fristlose Kündigungen an Formfehlern, inhaltlichen Fehlern oder fehlerhaften Anhörungen.
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Kann mein Chef ohne Abmahnung kündigen?
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung fast immer Pflicht – fehlt sie, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
Ausnahmen gelten nur bei besonders schweren Pflichtverstößen, bei denen eine Abmahnung von vornherein sinnlos wäre.
Unsicher, ob Ihr Arbeitgeber in Frankfurt kündigen durfte?
Fristen wahren, Fehler aufdecken: Eine frühe rechtliche Einordnung durch einen Anwalt kann entscheidend sein – bevor Fristen verstreichen oder formale Fehler im Kündigungsschreiben übersehen werden.
Kann ich auch ohne Abfindung gekündigt werden?
Ja – einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es bei einer Kündigung grundsätzlich nicht.
Eine Abfindung entsteht fast immer durch Verhandlung: entweder im Aufhebungsvertrag oder als gerichtlicher Vergleich im Kündigungsschutzprozess.
Mein Chef will einen Aufhebungsvertrag – warum kündigt er nicht einfach?
Weil der Arbeitgeber damit den Kündigungsschutz umgeht – ein Aufhebungsvertrag erfordert Ihre Zustimmung, aber er spart dem Arbeitgeber Begründungspflichten, Fristen und das Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage.
Für Arbeitnehmer kann das riskant sein: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, steuerliche Nachteile oder Verlust von Abfindungschancen drohen. Unterschreiben müssen Sie nicht.
Kann ich trotz Schwerbehinderung gekündigt werden?
In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ja – der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX greift erst danach.
Ab dem siebten Monat ist eine Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Kündigung bei Schwerbehinderung in Frankfurt – rechtliche Prüfung →
Kann ich während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Nein – vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besteht ein gesetzliches Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG.
Es gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste – solange die Arbeitnehmerin ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informiert.
Nur in extremen Ausnahmefällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde einer Kündigung zustimmen, etwa bei vollständiger Betriebsschließung. In der Praxis wird das sehr selten genehmigt.
Darf mein Arbeitgeber mich kündigen? Häufig nicht.
Formfehler, inhaltliche Fehler und fehlerhafte Anhörungen entscheiden
Die Frage „Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?“ stellen sich viele Arbeitnehmer in Frankfurt. Entscheidend ist nicht das Bauchgefühl, sondern die rechtlichen Voraussetzungen: Kündigungsschutz, Fristen, besondere Schutzrechte und formale Anforderungen.
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht prüft Kündigungen nüchtern und präzise. Wir sagen offen, ob eine Kündigung wirksam ist, ob Fehler vorliegen und welche Optionen realistisch bestehen – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Stand: Juni 2026 · Verantwortlich:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

