Anwalt bei fristloser Kündigung in Frankfurt
Eine fristlose Kündigung in Frankfurt beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ist aber nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht, und er die Zwei-Wochen-Frist einhält. In der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolglos geblieben sein. Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen reagieren – Ihr Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt prüft Gründe, Fristen und Ihre nächsten Schritte.
Fristlose Kündigung in Frankfurt erhalten – was tun?
Wenn der Arbeitgeber einen wichtigen Grund behauptet, zählt schnelle Hilfe durch einen Anwalt: Fristen sichern, Vorwurf entkräften, Kündigung angreifen.
Fachanwalt Arbeitsrecht•Kanzlei am Frankfurter Hof & FOUR•17+ Jahre Erfahrung•3 Wochen Frist – wir handeln sofort•Beratung schnell & unkompliziert – persönlich oder digital
Marco Pape, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei rpt.legal am Frankfurter Hof, vertritt Arbeitnehmer in Frankfurt seit 2009 und begleitet sie nach einer fristlosen Kündigung durch das gesamte Verfahren – von der Prüfung des wichtigen Grundes bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Fristlose Kündigung – was ist das?
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. Außerordentliche Kündigungen wirken in der Regel fristlos; in besonderen Fällen können sie jedoch auch mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden.
Ein schwerer Vorwurf allein reicht nicht aus. Das Arbeitsgericht berücksichtigt bei der erforderlichen Interessenabwägung alle Umstände des Einzelfalls – etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die bisherige Vorgeschichte, die Schwere des Vorwurfs und die Frage, ob eine Abmahnung oder eine andere mildere Reaktion ausgereicht hätte.
Fristlos gekündigt – brauche ich einen Anwalt in Frankfurt?
Ja. Eine fristlose Kündigung ist die schärfste Reaktion des Arbeitgebers. Das Arbeitsverhältnis endet sofort, die Vergütung fällt weg und beim Arbeitslosengeld kann eine Sperrzeit drohen.
Ab Zugang der Kündigung laufen drei Wochen. Wer bis dahin keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann die Unwirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht mehr geltend machen. Der Arbeitgeber hat den Vorgang meist bereits vorbereitet, Unterlagen zusammengestellt und gegebenenfalls den Betriebsrat beteiligt. Lassen Sie die Kündigung deshalb frühzeitig durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüfen.
„Arbeitgeber überschätzen häufig die Schwere des Vorwurfs und unterschätzen die erforderliche Interessenabwägung. Gerade eine lange Betriebszugehörigkeit, eine fehlende Abmahnung oder eine geringe Schadenshöhe können gegen eine fristlose Kündigung sprechen.“
— Marco Pape, Gründer & Partner der Kanzlei rpt.legal
Fristlose Kündigung – hier greifen wir an
Vier Punkte entscheiden häufig darüber, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist: der wichtige Grund, die Zwei-Wochen-Frist, die Beteiligung des Betriebsrats und die Frage, ob eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte.
Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt prüft jeden dieser Punkte und nutzt erkennbare Schwächen, um die Kündigung anzugreifen.
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1
Kein wichtiger Grund – der Vorwurf reicht nicht aus§ 626 BGB verlangt einen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Das ist eine sehr hohe Hürde. Ärger, Misstrauen oder schlechte Leistung reichen nicht.Beispiel: Der Arbeitgeber wirft Arbeitszeitbetrug vor – kann aber weder Datum, Uhrzeit noch Schadenshöhe konkret benennen. Ohne Substanz liegt kein wichtiger Grund vor.
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2
Zwei-Wochen-Frist abgelaufen – zu spät gekündigtNach § 626 Abs. 2 BGB muss die fristlose Kündigung dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zugehen. Wartet der Arbeitgeber länger – etwa weil er intern ermittelt, ohne den Arbeitnehmer anzuhören – ist die Kündigung allein deshalb unwirksam.Beispiel: Der Arbeitgeber erfährt am 1. des Monats von einem angeblichen Vorfall, kündigt aber erst am 20. – die Zwei-Wochen-Frist ist längst abgelaufen.
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3
Betriebsrat nicht oder fehlerhaft beteiligtDer Betriebsrat hat bei fristlosen Kündigungen drei Tage Bedenkzeit. Diese Frist wird auf die Zwei-Wochen-Frist angerechnet, nicht dazugerechnet. Wird der Betriebsrat zu spät, unvollständig oder gar nicht informiert, ist die Kündigung unwirksam.Beispiel: Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat nicht mit, was der Arbeitnehmer in seiner Anhörung vorgetragen hat – die Betriebsratsanhörung ist damit unvollständig.
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4
Abmahnung hätte ausgereicht – milderes Mittel nicht geprüftEine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn mildere Mittel ausgeschlossen sind. Bei erstmaligen oder weniger schweren Verstößen muss der Arbeitgeber in der Regel zuerst abmahnen. Überspringt er diesen Schritt, kann die fristlose Kündigung unverhältnismäßig sein.Beispiel: Ein langjähriger Mitarbeiter ohne frühere Vorwürfe wird wegen eines einmaligen Vorfalls fristlos entlassen – ohne vorherige Abmahnung. Das kann die fristlose Kündigung unverhältnismäßig machen. Darüber entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht Frankfurt ➔.
Findet sich auch nur einer dieser Fehler, ist die fristlose Kündigung angreifbar. In der Praxis sind es häufig mehrere gleichzeitig.
Fristlose Kündigung – wann wichtige Gründe vorliegen
Als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB kommen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen infrage, die dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe – die Rechtsprechung hat jedoch Fallgruppen entwickelt, die an sich einen wichtigen Grund darstellen können.
Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers – Diebstahl, Unterschlagung, auch bei geringem Wert
Betrugsdelikte – Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug, Tankkartenmissbrauch, manipulierte Krankmeldungen
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Sexuelle Belästigung oder körperliche Angriffe gegen Kollegen oder Vorgesetzte
Schwere Beleidigungen – je nach Intensität und Adressat
Konkurrenztätigkeit oder Schwarzarbeit während des Arbeitsverhältnisses
Beharrliche Arbeitsverweigerung oder grobe Illoyalität
Eigenmächtiger Urlaubsantritt
Grobe Datenschutzverstöße oder absichtliches Löschen geschäftlicher Daten
Drogenkonsum bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
Auch wenn Ihr Fall in eine dieser Fallgruppen fällt – das Arbeitsgericht Frankfurt prüft immer auch die besonderen Umstände Ihres Falls: Betriebszugehörigkeit, Vorgeschichte, fehlende Abmahnung, Schadenshöhe, weitere Besonderheiten. All das kann eine fristlose Kündigung trotz anerkanntem Grund zu Fall bringen.
Kein Fall ist wie der andere. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt kennt die umfangreiche Rechtsprechung zu fristlosen Kündigungen – und weiß, worauf es vor Gericht ankommt.
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2 Wochen Zeit: daran scheitern viele fristlose Kündigungen
Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die fristlose Kündigung dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zugehen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist oder hemmt er sie nicht ordnungsgemäß – ist die fristlose Kündigung allein deshalb unwirksam, unabhängig vom Vorwurf.
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➜Fristbeginn – wann laufen die zwei Wochen an?
Die Frist beginnt, sobald der Arbeitgeber – oder eine kündigungsberechtigte Person – zuverlässige Kenntnis vom Kündigungsgrund hat. Gerüchte oder vage Hinweise reichen nicht. Erst wenn der Sachverhalt so weit aufgeklärt ist, dass eine Entscheidung möglich ist, beginnt die Frist.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber behauptet, er habe erst spät von dem Vorfall erfahren – tatsächlich war die Personalabteilung bereits Wochen vorher informiert. -
➜Hemmung der Frist – nur bei Verdachtskündigung und nur bei rechtzeitiger Anhörung
Bei einer Verdachtskündigung wird die Zwei-Wochen-Frist gehemmt, solange der Arbeitgeber die Anhörung des Arbeitnehmers abwartet – aber nur wenn die Anhörung innerhalb einer Woche erfolgt. Läuft diese Woche ab ohne Anhörung, beginnt die Zwei-Wochen-Frist spätestens dann zu laufen.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber hört den Arbeitnehmer erst nach zehn Tagen an – die Hemmung greift nicht, die Zwei-Wochen-Frist war bereits abgelaufen. -
➜Betriebsratsanhörung – drei Tage die auf die Frist angerechnet werden
Der Betriebsrat hat bei fristlosen Kündigungen drei Tage Bedenkzeit. Diese drei Tage werden auf die Zwei-Wochen-Frist angerechnet – und nicht dazugezählt. Arbeitgeber unterschätzen das regelmäßig – wer zu spät mit der Betriebsratsanhörung beginnt, kann die Zwei-Wochen-Frist nicht mehr wahren.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat erst am zwölften Tag nach Kenntnis des Vorfalls – die Kündigung kann dem Arbeitnehmer nicht mehr fristgerecht zugehen. -
➜Wissenszurechnung – wer im Unternehmen weiß was
Nicht nur der Geschäftsführer zählt. Auch Kenntnisse von Vorgesetzten, der Personalabteilung oder anderen kündigungsberechtigten Personen werden dem Arbeitgeber zugerechnet. Interne Kommunikationsprobleme gehen zu seinen Lasten.
Typischer Angriffspunkt: Der direkte Vorgesetzte weiß seit drei Wochen vom Vorfall – der Geschäftsführer beruft sich auf fehlende Kenntnis. Das Arbeitsgericht Frankfurt rechnet die Kenntnis des Vorgesetzten zu.
Die Zwei-Wochen-Frist ist eine der häufigsten Schwachstellen bei fristlosen Kündigungen im Arbeitsrecht. Ihr Anwalt von rpt.legal in Frankfurt prüft schnell, ob der Arbeitgeber zu spät gekündigt hat und ob sich dieser Punkt nutzen lässt, um die Kündigung anzugreifen oder bessere Bedingungen zu verhandeln.
Verdachtskündigung erhalten? Anwalt Frankfurt prüft Ihre Rechte ➔
Abfindung und Sperrzeit nach fristloser Kündigung
Nach einer fristlosen Kündigung steht zunächst eines im Vordergrund: die Vorwürfe entkräften und die fristlose Entlassung aus der Welt schaffen. Eine Abfindung kommt erst dann realistisch in Betracht, wenn die fristlose Kündigung angreifbar ist und auch die häufig hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Schwächen hat.
Erstes Ziel: Einigung durch Vergleich
Gelingt es, die fristlose Kündigung anzugreifen, ist das häufige Ergebnis ein Vergleich: Die Vorwürfe werden nicht aufrechterhalten, eine etwaige Strafanzeige zurückgenommen. Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt bis zum regulären Austrittstermin, vermeidet die Sperrzeit und bekommt ein neutrales Arbeitszeugnis.
Abfindung – wann sie realistisch wird
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht – bei einer ordentlichen Kündigung nicht, bei einer fristlosen erst recht nicht. Abfindung entsteht nur durch Einigung. Zeigt die Prüfung, dass der Arbeitgeber sowohl bei der fristlosen als auch bei einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung auf tönernen Füßen steht, entsteht vor dem Arbeitsgericht Frankfurt echter Einigungsdruck – und damit eine reale Chance auf Abfindung.
Sperrzeit – droht sie automatisch?
Häufig ja – aber nicht zwingend. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob ein versicherungswidriges Verhalten vorliegt. Werden die Vorwürfe im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung nicht aufrechterhalten, entfällt in der Regel auch die Grundlage für eine Sperrzeit.
Alles zur Abfindung – Berechnung, Faktoren und realistische Beträge – auf unserer Seite zur Abfindung bei Kündigung.
5 Schritte nach einer fristlosen Kündigung
Nach einer fristlosen Kündigung entscheiden die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt richtig handelt, wahrt seine Chancen – wer zögert oder Fehler macht, verliert sie.
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1Zugang dokumentierenNotieren Sie sofort Datum und Uhrzeit des Zugangs. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt ab diesem Moment zu laufen.
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2Sofort arbeitssuchend meldenMelden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Jeder Tag Verzögerung kann Nachteile beim Arbeitslosengeld auslösen.
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3Nichts unterschreibenUnterschreiben Sie keine Stellungnahme, kein Protokoll, keinen Aufhebungsvertrag, keinen Abwicklungsvertrag – häufig ist darin ein Klageverzicht versteckt. Lassen Sie erst einen Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt die Unterlagen prüfen.
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4Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt einschaltenJe früher, desto besser. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft – und der Arbeitgeber handelt bereits.
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5Beweise sichernE-Mails, Gesprächsprotokolle, Zeugen – aber Vorsicht: Keine internen Dokumente oder Arbeitgebereigentum mitnehmen. Das kann neue Kündigungsgründe schaffen.
Fristlose Kündigung – Fragen an Ihren Anwalt in Frankfurt
Ich wurde fristlos gekündigt – was tun?
Nichts unterschreiben, keine Stellungnahme abgeben – und sofort anwaltlichen Rat einholen. Unüberlegte Erklärungen wirken wie ein Schuldeingeständnis und können Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Lohn- oder Zeugnisnachteile auslösen.
Wie lange habe ich Zeit nach einer fristlosen Kündigung?
Drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, verliert alle Ansprüche, egal wie fehlerhaft die Kündigung war.
Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers versäumt wurde, der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde oder eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte. Jeder dieser Punkte macht die Kündigung angreifbar.
Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Häufig ja – aber nicht zwingend. Werden die Vorwürfe im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung nicht aufrechterhalten, entfällt in der Regel auch die Grundlage für eine Sperrzeit.
Kann ich trotz fristloser Kündigung eine Abfindung bekommen?
Ja, wenn die Kündigung angreifbar ist. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich auch nach fristloser Kündigung Abfindungen aushandeln – gerade dann, wenn auch eine ordentliche Kündigung Schwächen gehabt hätte.
Wie lange hat der Arbeitgeber für die fristlose Kündigung Zeit?
Zwei Wochen ab Kenntnis des Vorwurfs – nach § 626 Abs. 2 BGB. Wird die Frist überschritten oder die Anhörung fehlerhaft durchgeführt, ist die fristlose Kündigung meist angreifbar.
Welche Unterlagen sollte ich nach einer fristlosen Kündigung sichern?
E-Mails, Gesprächsverläufe, Zeugen – alles Relevante. Niemals interne Dokumente entnehmen – das kann eine neue Kündigung oder Abmahnung auslösen.
Fristlos gekündigt in Frankfurt? Jetzt Klarheit schaffen
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und kann Gehalt, Arbeitslosengeld und berufliche Zukunft gefährden. Wir prüfen den Vorwurf, die Zwei-Wochen-Frist, die Beteiligung des Betriebsrats und die Interessenabwägung. Danach sagen wir Ihnen offen, welches Ziel sinnvoll und realistisch ist: Weiterbeschäftigung, Beendigung durch ordentliche Kündigung oder eine zusätzliche Abfindung.
rpt.legal vertritt Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung in Frankfurt – persönlich am Frankfurter Hof & FOUR, telefonisch oder digital.
Stand: Juli 2026 · Verantwortlich:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

