Fristlose Kündigung in Frankfurt – was jetzt zählt
Eine fristlose Kündigung in Frankfurt beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ist aber nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt, der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist einhält und mildere Mittel wie eine Abmahnung ausscheiden. Arbeitnehmer müssen trotzdem innerhalb von drei Wochen reagieren. Ihr Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt prüft Gründe, Fristen und Ihre nächsten Schritte.
Fristlos gekündigt? Jetzt mit Anwalt in Frankfurt richtig handeln
Die Kündigung liegt vor – aber das heißt nicht, dass sie auch wirksam ist. Wir wissen, wo Arbeitgeber Fehler machen – und was jetzt zu tun ist.
✔ Fachanwalt für Arbeitsrecht · ✔ Mehr als 17 Jahre Erfahrung, über 1.000 Fälle vor Gericht · ✔ Frankfurt am Main, Rhein-Main, bundesweit
Wer eine fristlose Kündigung erhalten hat, sollte die Vorwürfe des Arbeitgebers nicht vorschnell als bewiesen hinnehmen. In unserer Praxis erleben wir als Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt immer wieder Kündigungen, die auf den ersten Blick erdrückend wirken – am Ende aber an Beweisen, Fristen, der Anhörung oder der Verhältnismäßigkeit scheitern. Genau deshalb lohnt es sich, sich jetzt beraten zu lassen.
Fristlose Kündigung – was bedeutet das?
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nach § 626 BGB nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt: ein Sachverhalt, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Der Arbeitgeber muss dabei die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes einhalten. Fehlt der wichtige Grund oder ist die Frist versäumt, ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Wo fristlose Kündigungen in der Praxis häufig scheitern und an welchen Punkten wir ansetzen, sehen Sie hier: Typische Angriffspunkte im Detail ➔
Ich wurde fristlos gekündigt – sollte ich mir einen Anwalt in Frankfurt suchen?
Ja – und zwar sofort. Eine fristlose Kündigung ist die schärfste arbeitsrechtliche Waffe des Arbeitgebers. Sie verlieren sofort das Gehalt und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Ab Zugang der Kündigung laufen drei Wochen – wer bis dahin keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, verliert jeden Anspruch, egal wie fehlerhaft die Kündigung war. Der Arbeitgeber hat bereits gehandelt – Unterlagen zusammengestellt, den Betriebsrat informiert, möglicherweise eine Strafanzeige vorbereitet. Eine fristlose Kündigung ist existenzbedrohend – schalten Sie jetzt sofort einen Anwalt ein.
„Bei fristlosen Kündigungen scheitern Arbeitgeber häufig an formalen Fehlern, Fristen oder einer fehlerhaften Anhörung. Ein erfahrener Anwalt erkennt schnell, ob die Kündigung Schwächen hat.“
— Marco Pape, Gründer & Partner der Kanzlei rpt.legal
Fristlose Kündigung erhalten –
hier greifen wir an
Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt, die Zwei-Wochen-Frist versäumt wurde, der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde oder eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte.
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➜Kein wichtiger Grund – der Vorwurf trägt nicht
§ 626 BGB verlangt einen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Das ist eine sehr hohe Hürde. Ärger, Misstrauen oder schlechte Leistung reichen nicht.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber wirft Arbeitszeitbetrug vor – kann aber weder Datum, Uhrzeit noch Schadenshöhe konkret benennen. Ohne Substanz kein wichtiger Grund. -
➜Zwei-Wochen-Frist abgelaufen – zu spät gekündigt
Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die fristlose Kündigung dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zugehen. Wartet der Arbeitgeber länger – etwa weil er intern ermittelt, ohne den Arbeitnehmer anzuhören – ist die Kündigung allein deshalb unwirksam.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber erfährt am 1. des Monats von einem angeblichen Vorfall, kündigt aber erst am 20. – die Zwei-Wochen-Frist ist längst abgelaufen. -
➜Betriebsrat nicht oder fehlerhaft beteiligt
Der Betriebsrat hat bei fristlosen Kündigungen drei Tage Bedenkzeit. Diese Frist wird auf die Zwei-Wochen-Frist angerechnet, nicht dazugerechnet. Wird der Betriebsrat zu spät, unvollständig oder gar nicht informiert – ist die Kündigung unwirksam.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat nicht mit, was der Arbeitnehmer in seiner Anhörung vorgetragen hat – die Betriebsratsanhörung ist damit unvollständig. -
➜Abmahnung hätte ausgereicht – milderes Mittel nicht geprüft
Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn mildere Mittel ausgeschlossen sind. Bei erstmaligen oder weniger schweren Verstößen muss der Arbeitgeber in der Regel zuerst abmahnen. Überspringt er diesen Schritt, ist die fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
Typischer Angriffspunkt: Langjähriger Mitarbeiter ohne Vorwürfe wird wegen eines einmaligen Vorfalls fristlos entlassen – ohne vorherige Abmahnung. Das Arbeitsgericht Frankfurt ➔ wertet das regelmäßig als unverhältnismäßig.
Findet sich auch nur einer dieser Fehler – ist die fristlose Kündigung angreifbar. In der Praxis sind es häufig mehrere gleichzeitig.
Anerkannte Gründe für fristlose Kündigungen
Als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB kommen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen infrage, die dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe – die Rechtsprechung hat jedoch Fallgruppen entwickelt, die an sich einen wichtigen Grund darstellen können.
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➜Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers – Diebstahl, Unterschlagung, auch bei geringem Wert
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➜Betrugsdelikte – Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug, Tankkartenmissbrauch, manipulierte Krankmeldungen
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➜Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
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➜Sexuelle Belästigung oder körperliche Angriffe gegen Kollegen oder Vorgesetzte
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➜Schwere Beleidigungen – je nach Intensität und Adressat
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➜Konkurrenztätigkeit oder Schwarzarbeit während des Arbeitsverhältnisses
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➜Beharrliche Arbeitsverweigerung oder grobe Illoyalität
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➜Eigenmächtiger Urlaubsantritt
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➜Grobe Datenschutzverstöße oder absichtliches Löschen geschäftlicher Daten
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➜Drogenkonsum bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
Auch wenn Ihr Fall in eine dieser Fallgruppen fällt – das Arbeitsgericht Frankfurt prüft immer auch die besonderen Umstände Ihres Falls: Betriebszugehörigkeit, Vorgeschichte, fehlende Abmahnung, Schadenshöhe, weitere Besonderheiten. All das kann eine fristlose Kündigung trotz anerkanntem Grund zu Fall bringen. Kein Fall ist wie der andere. Ein erfahrener Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt erkennt diese Ansatzpunkte – und nutzt sie für Sie.
Nur 2 Wochen Zeit: daran scheitern viele fristlose Kündigungen
Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die fristlose Kündigung dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zugehen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist oder hemmt er sie nicht ordnungsgemäß – ist die fristlose Kündigung allein deshalb unwirksam, unabhängig vom Vorwurf.
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➜Fristbeginn – wann läuft die zwei Wochen an?
Die Frist beginnt, sobald der Arbeitgeber – oder eine kündigungsberechtigte Person – zuverlässige Kenntnis vom Kündigungsgrund hat. Gerüchte oder vage Hinweise reichen nicht. Erst wenn der Sachverhalt so weit aufgeklärt ist, dass eine Entscheidung möglich ist, beginnt die Frist.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber behauptet, er habe erst spät von dem Vorfall erfahren – tatsächlich war die Personalabteilung bereits Wochen vorher informiert. -
➜Hemmung der Frist – nur bei Verdachtskündigung und nur bei rechtzeitiger Anhörung
Bei einer Verdachtskündigung wird die Zwei-Wochen-Frist gehemmt, solange der Arbeitgeber die Anhörung des Arbeitnehmers abwartet – aber nur wenn die Anhörung innerhalb einer Woche erfolgt. Läuft diese Woche ab ohne Anhörung, beginnt die Zwei-Wochen-Frist spätestens dann zu laufen.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber hört den Arbeitnehmer erst nach zehn Tagen an – die Hemmung greift nicht, die Zwei-Wochen-Frist war bereits abgelaufen. -
➜Betriebsratsanhörung – drei Tage die auf die Frist angerechnet werden
Der Betriebsrat hat bei fristlosen Kündigungen drei Tage Bedenkzeit. Diese drei Tage werden auf die Zwei-Wochen-Frist angerechnet – und nicht dazugezählt. Arbeitgeber unterschätzen das regelmäßig – wer zu spät mit der Betriebsratsanhörung beginnt, kann die Zwei-Wochen-Frist nicht mehr wahren.
Typischer Angriffspunkt: Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat erst am zwölften Tag nach Kenntnis des Vorfalls – die Kündigung kann dem Arbeitnehmer nicht mehr fristgerecht zugehen. -
➜Wissenszurechnung – wer im Unternehmen weiß was
Nicht nur der Geschäftsführer zählt. Auch Kenntnisse von Vorgesetzten, der Personalabteilung oder anderen kündigungsberechtigten Personen werden dem Arbeitgeber zugerechnet. Interne Kommunikationsprobleme gehen zu seinen Lasten.
Typischer Angriffspunkt: Der direkte Vorgesetzte weiß seit drei Wochen vom Vorfall – der Geschäftsführer beruft sich auf fehlende Kenntnis. Das Arbeitsgericht Frankfurt rechnet die Kenntnis des Vorgesetzten zu.
Die Zwei-Wochen-Frist ist eine der häufigsten Schwachstellen bei fristlosen Kündigungen in Frankfurt – und eine der wirksamsten. Ein Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt erkennt, ob Ihr Arbeitgeber diese Frist gewahrt hat. Oft entscheidet genau das über Erfolg oder Misserfolg.
Fristlos entlassen in Frankfurt – jetzt Anwalt einschalten
Kündigung nicht ungeprüft akzeptieren: Fristlose Kündigungen scheitern häufig an formalen Fehlern, Fristen oder fehlerhafter Betriebsratsanhörung. Wir greifen diese Schwachstellen gezielt an – um Ihre Kündigung abzuwehren oder den Weg für eine Einigung freizumachen.
Fristlose Kündigung prüfen lassen ➜
Abfindung und Sperrzeit nach fristloser Kündigung
Nach einer fristlosen Kündigung steht zunächst eines im Vordergrund: die Vorwürfe entkräften und die fristlose Entlassung aus der Welt schaffen. Eine Abfindung kommt erst dann realistisch in Betracht, wenn die fristlose Kündigung angreifbar ist und auch die häufig hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Schwächen hat.
Erstes Ziel: Einigung durch Vergleich
Gelingt es, die fristlose Kündigung anzugreifen, ist das häufige Ergebnis ein Vergleich: Die Vorwürfe werden nicht aufrechterhalten, eine etwaige Strafanzeige zurückgenommen. Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt bis zum regulären Austrittstermin, vermeidet die Sperrzeit und bekommt ein neutrales Arbeitszeugnis.
Abfindung – wann sie realistisch wird
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht – bei einer ordentlichen Kündigung nicht, bei einer fristlosen erst recht nicht. Abfindung entsteht nur durch Einigung. Zeigt die Prüfung, dass der Arbeitgeber sowohl bei der fristlosen als auch bei einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung auf tönernen Füßen steht, entsteht vor dem Arbeitsgericht Frankfurt echter Einigungsdruck – und damit eine reale Chance auf Abfindung.
Sperrzeit – droht sie automatisch?
Häufig ja – aber nicht zwingend. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob ein versicherungswidriges Verhalten vorliegt. Werden die Vorwürfe im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung nicht aufrechterhalten, entfällt in der Regel auch die Grundlage für eine Sperrzeit.
Alles zur Abfindung – Berechnung, Faktoren und realistische Beträge – auf unserer Seite zur Abfindung bei Kündigung.
Fristlose Kündigung in Frankfurt – was jetzt zu tun ist
Nach einer fristlosen Kündigung entscheiden die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt richtig handelt, wahrt seine Chancen – wer zögert oder Fehler macht, verliert sie.
5 Schritte nach fristloser Kündigung
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1Zugang dokumentieren
Notieren Sie sofort Datum und Uhrzeit des Zugangs. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt ab diesem Moment zu laufen.
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2Sofort arbeitssuchend melden
Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Jeder Tag Verzögerung kann Nachteile beim Arbeitslosengeld auslösen.
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3Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Stellungnahme, kein Protokoll, keinen Aufhebungsvertrag, keinen Abwicklungsvertrag – häufig ist darin ein Klageverzicht versteckt. Lassen Sie erst einen Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt die Unterlagen prüfen.
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4Anwalt für fristlose Kündigung in Frankfurt einschalten
Je früher, desto besser. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft – und der Arbeitgeber handelt bereits.
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5Beweise sichern
E-Mails, Gesprächsprotokolle, Zeugen – aber Vorsicht: Keine internen Dokumente oder Arbeitgebereigentum mitnehmen. Das kann neue Kündigungsgründe schaffen.
Fristlose Kündigung – Fragen an Ihren Anwalt in Frankfurt
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten und brauche einen Anwalt in Frankfurt – kann mir rpt.legal helfen?
Ja – rpt.legal prüft sofort, ob die fristlose Kündigung angreifbar ist: ob der wichtige Grund wirklich vorliegt, Fristen eingehalten wurden, der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde oder eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die Drei-Wochen-Frist läuft ab Zugang – je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben.
Ich wurde fristlos gekündigt – was tun?
Nichts unterschreiben, keine Stellungnahme abgeben – und sofort anwaltlichen Rat einholen. Unüberlegte Erklärungen wirken wie ein Schuldeingeständnis und können Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Lohn- oder Zeugnisnachteile auslösen.
Wie lange habe ich Zeit nach einer fristlosen Kündigung?
Drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, verliert alle Ansprüche, egal wie fehlerhaft die Kündigung war.
Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers versäumt wurde, der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde oder eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte. Jeder dieser Punkte macht die Kündigung angreifbar.
Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Häufig ja – aber nicht zwingend. Werden die Vorwürfe im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung nicht aufrechterhalten, entfällt in der Regel auch die Grundlage für eine Sperrzeit.
Kann ich trotz fristloser Kündigung eine Abfindung bekommen?
Ja, wenn die Kündigung angreifbar ist. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich auch nach fristloser Kündigung Abfindungen aushandeln – gerade dann, wenn auch eine ordentliche Kündigung Schwächen gehabt hätte.
Wie lange hat der Arbeitgeber für die fristlose Kündigung Zeit?
Zwei Wochen ab Kenntnis des Vorwurfs – nach § 626 Abs. 2 BGB. Wird die Frist überschritten oder die Anhörung fehlerhaft durchgeführt, ist die fristlose Kündigung meist angreifbar.
Welche Unterlagen sollte ich nach einer fristlosen Kündigung sichern?
E-Mails, Gesprächsverläufe, Zeugen – alles Relevante. Niemals interne Dokumente entnehmen – das kann eine neue Kündigung oder Abmahnung auslösen.
Fristlos gekündigt in Frankfurt? Jetzt anwaltlich prüfen lassen
Nach einer fristlosen Kündigung entscheidet sich alles in kurzer Zeit. Wer jetzt falsch reagiert oder Fristen versäumt, verliert häufig jede Chance, Fehler zu korrigieren oder Nachteile zu vermeiden. Wir prüfen Ihre fristlose Kündigung in Frankfurt umgehend und sagen klar, welche Optionen realistisch bestehen.
rpt.legal unterstützt Arbeitnehmer in Frankfurt nach fristloser Kündigung konsequent und ohne Umwege – persönlich am Frankfurter Hof & FOUR sowie kurzfristig telefonisch oder digital.

