Befristung im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge in Frankfurt sind weit verbreitet – und werden doch oft falsch verstanden. Die Folgen sind gravierender als gedacht. Wir klären die häufigsten Irrtümer auf und geben klare Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag – wann ist der wirksam?
Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüft, ob Ihre Befristung zulässig ist oder bereits entfristet gilt.
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Befristeter Arbeitsvertrag: Wann ist die Befristung unwirksam?
Viele befristete Arbeitsverträge sind rechtlich angreifbar. Fehler bei der Schriftform, ein unzulässiger Sachgrund oder eine falsche Verlängerung führen häufig dazu, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet gilt. Genau diese Punkte entscheiden darüber, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben oder Arbeitgeber mit einer Entfristung rechnen müssen.
„In der Praxis scheitern Befristungen selten am Inhalt, sondern an formalen Fehlern bei Vertragsschluss oder Verlängerung.“
— Marco Pape, Partner bei rpt.legal
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Was ist ein befristetes Arbeitsverhältnis in Frankfurt?
Grundsatz: Arbeitsverhältnis ist Dauerschuldverhältnis
Arbeitsverträge werden in der Regel für unbestimmte Zeit geschlossen und enden entweder einseitig durch Kündigung oder einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag. So will es der Gesetzgeber, deshalb gibt es Kündigungsschutz.
Ausnahme: Befristeter Arbeitsvertrag
Anders bei einem befristeten Arbeitsverhältnis: Es endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich verienbart wird. Da die Befristung den Kündigungsschutz einschränkt, ist sie nur unter strengen Voraussetzungen zulässig – die in der Praxis aber erstaunlich oft unbekannt sind oder falsch angewendet werden. Es gibt zwei Arten von Befristungen, nämlich:
- Zeitbefristung: Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf des vereinbarten Datums (z. B. „endet am 31.12.“), der vereinbarten Laufzeit („2 Jahre nach Vertragsabschluss“) oder eines objektiv bestimmbaren Zeitpunkts („bis Ende des Sommersemesters“)
- Zweckbefristung: Das Arbeitsverhältnis endet mit Zweckerreichung. Das Ereignis wird eintreten, das genaue Datum ist bei Abschluss des Vertrags aber noch ungewiss (z. B. „bis zur Rückkehr von Frau A aus der Elternzeit“). Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Ende des Zwecks mitzuteilen
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Anwalt Frankfurt klärt Irrtümer über Befristung auf
Befristeter Arbeitsvertrag Frankfurt: Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschätzen die Risiken. Ein Anwalt erklärt, wann Befristungen wirksam sind, welche Fehler zur Entfristung führen und wie Sie Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt durchsetzen. Wer diese Punkte kennt, vermeidet teure Fehler und nutzt die Befristung rechtssicher.
Im Folgenden finden Sie die typischen Irrtümer zu befristeten Arbeitsverträgen.
Schriftform beim befristeten Arbeitsvertrag
Ist eine mündliche Befristung in Frankfurt wirksam?
Nein. Ohne Schriftform ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet.
Ein befristeter Arbeitsvertrag Frankfurt muss immer schriftlich vereinbart werden. Das betrifft nur die Befristung selbst, nicht den übrigen Arbeitsvertrag. Das bedeutet: Es muss eine schriftliche Regelung geben, aus der klar hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist – etwa durch ein Enddatum, eine Laufzeit oder einen bestimmten Zweck.
Ein Befristungsgrund muss dabei nicht genannt werden – außer bei Zweckbefristungen oder wenn das Gesetz dies ausnahmsweise vorschreibt. Wichtig: Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien. E-Mail oder WhatsApp reichen nicht aus.
Mündliche Befristungen sind unwirksam. Der Vertrag bleibt trotzdem wirksam, er gilt aber als unbefristet geschlossen. Anwalt für Arbeitsrecht kann hier helfen und die Befristung prüfen lassen.
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Maximale Dauer einer Befristung im Arbeitsrecht
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?
Ohne Sachgrund maximal 2 Jahre; mit Sachgrund sind auch längere Befristungen möglich.
Maßgeblich ist, ob ein gesetzlich anerkannter Sachgrund vorliegt.
- Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG): Maximal 2 Jahre, bis zu 3 Verlängerungen innerhalb dieser Frist möglich
- Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG): Auch längere Befristungen möglich, der Arbeitgeber braucht bei Abschluss der Befristung aber einen gesetzlich anerkannten Sachgrund – z. B. Erprobung, vorübergehender Bedarf oder Vertretung für Elternzeit
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Ohne Sachgrund sind höchstens drei Verlängerungen innerhalb von zwei Jahren zulässig; mit Sachgrund sind mehrere Verlängerungen möglich.
Auch hier kommt es auf den Sachgrund an.
- Ohne Sachgrund: Hier sind maximal drei Verlängerungen innerhalb von zwei Jahren erlaubt. Die Verlängerung muss vor Ablauf der aktuellen Befristung schriftlich vereinbart werden. Es darf nur die Laufzeit geändert werden – andere Vertragsinhalte müssen gleich bleiben
- Mit Sachgrund: Mehrfache Verlängerungen sind zulässig. Der Sachgrund muss bei Abschluss der letzten Befristung vorgelegen haben. Ein Risiko für Arbeitgeber besteht allerdings bei Kettenbefristungen. Mehrfache Befristungen können missbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses mehr als 10 Jahre beträgt oder der Vertrag mehr als 15-mal bzw. bei einer Gesamtdauer von mehr als 8 Jahren mehr als 12-mal verlängert wurde
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Befristete Arbeitsverträge bergen Risiken: falsche Verlängerung, fehlende Schriftform oder unzulässige Kettenbefristung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüft Ihre Befristung, setzt eine Entfristungsklage durch oder gestaltet Verträge rechtssicher.
Befristung prüfen lassen ➔Erneute Befristung nach Vorbeschäftigung
Darf der Arbeitgeber erneut befristet einstellen?
Mit Sachgrund ja. Ohne Sachgrund nur, wenn kein früheres Arbeitsverhältnis bestand oder es lange zurückliegt.
- Ohne Sachgrund: Grundsätzlich nicht möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand.
- Was bedeutet „zuvor“? Früher war eine Befristung ausgeschlossen, wenn mit demselben Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Bis 2018 bedeutete „zuvor“ dann „innerhalb der letzten drei Jahre“. Seit 2018 ist eine Befristung zulässig, wenn zwar irgendwann einmal ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand, dieses aber sehr lange zurückliegt (15 Jahre wohl zu wenig, 22 Jahre wohl ausreichend) oder ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war
- Mit Sachgrund: Eine erneute Befristung ist grundsätzlich zulässig – sofern ein Sachgrund gegeben ist und keine missbräuchliche Kettenbefristung vorliegt
Kündigung erhalten? Was jetzt zu tun ist ➔
Automatische Entfristung nach Befristungsende
Wird der Vertrag durch Weiterarbeit unbefristet?
Ja. Bei Weiterarbeit ohne sofortigen Widerspruch wird der befristete Arbeitsvertrag in Frankfurt unbefristet – ein Anwalt überprüft das.
- Zeitbefristung: Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Fristablauf. Der Arbeitgeber muss nichts tun
- Zweckbefristung: Hier endet das Arbeitsverhältnis erst zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Arbeitnehmer, wann der Zweck erreicht ist. Hier muss der Arbeitgeber also aktiv werden
- Achtung: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag mit Wissen des Arbeitgebers über das Befristungsende hinaus fortgesetzt, muss er unverzüglich (maximal 1 Woche) der Arbeitsleistung widersprechen (ein mündlicher Widerspruch genügt) oder (bei Zweckbefristung) schriftlich mitteilen, dass der Zweck erreicht ist. Andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet
Probezeit im befristeten Arbeitsvertrag
Ist eine Probezeit im befristeten Vertrag erlaubt?
Ja. Auch befristete Arbeitsverträge können eine Probezeit enthalten.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen.
Die Dauer der Probezeit muss jedoch zur Befristung passen. Eine Faustformel lautet: Maximal 25 % der Gesamtbefristung, höchstens jedoch sechs Monate.
Wichtig: Nicht zu verwechseln mit einer Befristung zur Erprobung. Diese ist ein Sachgrund für eine Befristung und darf maximal sechs Monate dauern.
Kündigungsschutz bei befristeten Arbeitsverträgen
Gilt das Kündigungsschutzgesetz trotz Befristung?
Ja. Auch befristete Arbeitsverträge unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz – ein Anwalt für Arbeitsrecht erklärt die Ausnahmen.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch für einen befristeten Arbeitsvertrag, wenn:
- das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, und
- mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind
Allerdings braucht es bei einer wirksamen Befristung keine Kündigung – das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Frist- oder Zweckerreichung. Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist. Anwalt für Arbeitsrecht kann hier unterstützen und die Befristung prüfen lassen.
Wann habe ich Kündigungsschutz ➔
Entfristungsklage bei Befristung
Wann muss ich Entfristungsklage in Frankfurt erheben?
Die Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende der Befristung erhoben werden.
Wer die Wirksamkeit einer Befristung angreifen will, muss Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben. Maßgeblich ist nicht der Zugang einer Kündigung, sondern das im Vertrag vereinbarte Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab diesem Datum.
Wird die Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Eine spätere Klage ist dann regelmäßig ausgeschlossen. Die Entfristungsklage ist nicht mit der Kündigungsschutzklage zu verwechseln.
Befristung von Anwalt Frankfurt prüfen lassen
Viele befristete Arbeitsverträge sind rechtlich fehlerhaft. Oft fehlt die Schriftform, ein Sachgrund wird falsch angewendet oder eine Vorbeschäftigung übersehen. Unsere Kanzlei in Frankfurt prüft Ihren befristeten Arbeitsvertrag und zeigt, ob die Befristung wirksam ist – oder ob sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umschlägt.
Befristeter Arbeitsvertrag Frankfurt – Anwalt hilft! Wir vertreten Arbeitnehmer direkt, schnell und persönlich. Ob Sie Entfristungsklage erheben wollen oder als Arbeitgeber eine sichere Befristung benötigen – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie das Ergebnis erreichen, das Ihnen zusteht.
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