Kündigung erhalten –
Anwalt in Frankfurt
Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen einen Anwalt in Frankfurt? Für eine Kündigungsschutzklage bleiben Ihnen ab Zugang nur drei Wochen. Versäumen Sie die Frist nach § 4 KSchG, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Marco Pape, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei rpt.legal in Frankfurt, prüft Ihre Kündigung und klärt, ob und wie Sie dagegen vorgehen können.
Sie wurden gekündigt?
Die Drei-Wochen-Frist läuft
Ob Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung – wir zeigen Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist und wie Sie es durchsetzen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht • Kanzlei am Frankfurter Hof & FOUR • Arbeitsrecht seit 2009 • Persönliche Beratung vor Ort oder digital – meist innerhalb von 24 Stunden
Nach einer Kündigung in Frankfurt zählt anwaltliche Erfahrung
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt vom Kündigungsgrund und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten, personenbedingten oder fristlosen Kündigung gelten unterschiedliche Voraussetzungen – und damit auch unterschiedliche Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Nach einer Kündigung: So geht es jetzt weiter
Nach Erhalt einer Kündigung begleitet Sie unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt in vier Schritten – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
-
1
ErsteinschätzungSie schildern uns Ihren Fall – telefonisch ➜ oder über das Kontaktformular ➜. Wir sagen Ihnen offen, ob Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg haben.
-
2
Kündigung prüfenWir prüfen Ihre Kündigung umfassend: Zugang, Drei-Wochen-Frist, allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, Formfehler, Kündigungsgrund und Betriebsratsanhörung.
-
3
Strategie abstimmenWir besprechen mit Ihnen das Ziel – Rückkehr in den Job, Beendigung mit Abfindung ➜ oder, wenn der Arbeitgeber bereits ein Angebot gemacht hat, bessere Bedingungen – und legen den Weg dorthin fest: außergerichtliche Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.
-
4
Klage und VerhandlungKommt keine Einigung zustande, reichen wir die Kündigungsschutzklage ➜ beim Arbeitsgericht Frankfurt ein und verhandeln weiter – mit dem Ziel Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
“„Nach einer Kündigung sollten Sie schnell handeln. Ich prüfe Ihren Fall sofort und sage Ihnen direkt, ob Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung bestehen.“
Kündigung in Frankfurt erhalten – 5 Fehler kosten Sie Geld
Nach einer Kündigung entscheiden oft kleine Fehler darüber, ob Rechte verloren gehen oder Verhandlungsspielraum entsteht.
-
13-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lassenNach § 4 KSchG ➚ muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung unwiderruflich als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war.
-
2Erste Abfindung des Arbeitgebers vorschnell akzeptierenErste Angebote liegen fast immer deutlich unter dem, was realistisch erreichbar ist. Ohne harte anwaltliche Verhandlung verschenken Arbeitnehmer hier oft mehrere Monatsgehälter.
-
3Abwicklungsvertrag (mit Klageverzicht) unüberlegt unterschreibenArbeitgeber versprechen nach einer Kündigung oft schnelle Vorteile wie ein gutes Zeugnis, um Sie zur Unterschrift zu drängen. Wer hier zustimmt, verzichtet auf die Kündigungsschutzklage und verbaut sich jede Chance auf eine höhere Abfindung.
-
4Den eigenen Kündigungsschutz falsch einschätzenViele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, sie hätten keinen Schutz (z. B. wegen der Betriebsgröße). Ein Anwalt prüft detailliert, ob der allgemeine oder ein besonderer Kündigungsschutz greift – oft scheitern Kündigungen genau an Voraussetzungen, die der Mitarbeiter gar nicht kannte.
-
5Einen Anwalt für Arbeitsrecht zu spät einschaltenBestimmte Fehler (wie eine fehlende Vollmacht oder eine Kündigung ohne Vertretungsmacht) müssen unverzüglich gerügt werden. Wer in Frankfurt früh handelt, wahrt alle rechtlichen Optionen auf eine hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?
Bei ordentlichen Kündigungen entscheidet, ob das Kündigungsschutzgesetz greift und ob der Arbeitgeber einen der drei zulässigen Gründe (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) belegen kann.
Bei fristlosen Kündigungen gelten andere Regeln: Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nach § 626 BGB vorweisen – und er hat nach Kenntnis des Vorfalls nur zwei Wochen Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Danach kann er allenfalls noch ordentlich kündigen.
Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Nach Erhalt einer Kündigung entscheidet die rechtliche Einordnung. Art, Grund und Ablauf bestimmen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Unterseite für Sie passt.
Fristlose Kündigung ➔
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist. Sie kommt nur bei schweren Pflichtverstößen in Betracht und scheitert häufig an fehlendem wichtigem Grund, Frist oder Abmahnung.
Arbeitsplatz entfälltBetriebsbedingte Kündigung ➔
Eine betriebsbedingte Kündigung stützt sich auf den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes. Häufig sind Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigung oder Sozialauswahl angreifbar.
Negative PrognoseKündigung wegen Krankheit ➔
Eine krankheitsbedingte Kündigung betrifft Fälle häufiger oder langer Erkrankung. Krankheit allein reicht nicht; entscheidend sind Prognose, betriebliche Belastung und ein ordnungsgemäßes BEM.
Vorwurf im JobVerhaltensbedingte Kündigung ➔
Eine verhaltensbedingte Kündigung stützt sich auf einen konkreten Pflichtverstoß im Arbeitsverhältnis. Oft entscheidet, ob der Vorwurf nachweisbar ist und vorher eine Abmahnung erforderlich war.
Welche Kündigungsart vorliegt, beeinflusst Ihre Erfolgsaussichten, Ihre Verhandlungsposition und das weitere Vorgehen. Marco Pape, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bei rpt.legal in Frankfurt, kennt alle Kündigungsarten aus der täglichen Praxis und weiß, an welchen Stellen Arbeitgeber besonders häufig Fehler machen.
Besondere Kündigungsformen – eigene Regeln, eigene Risiken
Bei einer Änderungskündigung sollen einzelne Arbeitsbedingungen geändert werden, während das Arbeitsverhältnis im Übrigen fortgesetzt werden soll.
Änderungskündigung erhalten – was jetzt zu prüfen ist ➔
Bei einer Verdachtskündigung kündigt der Arbeitgeber nicht wegen eines erwiesenen Fehlverhaltens, sondern wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung.
Verdachtskündigung erhalten – warum die Anhörung entscheidend ist ➔
Wenn eine Kündigung aussichtslos wirkt – ein Fall aus unserer Praxis
Nicht jede Kündigung lässt sich nach dem ersten Gespräch abschließend bewerten. Manchmal zeigt sich erst im weiteren Verfahren, wie tragfähig die Kündigungsgründe tatsächlich sind. Ein Fall aus unserer Beratungspraxis in Frankfurt zeigt, warum es sich lohnen kann, eine Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen.
Von heute auf morgen ohne Job und Gehalt
Ein Arbeitnehmer am Frankfurter Flughafen wurde nach langer Beschäftigungszeit fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Er soll seinen Vorgesetzten beleidigt haben. Die Folgen waren unmittelbar: Das Arbeitsverhältnis sollte von einem Tag auf den anderen enden – und damit auch die laufende Gehaltszahlung.
Der Arbeitgeber blieb bei seiner Kündigung
Wir haben den Arbeitnehmer als Anwalt beraten und zunächst versucht, mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Eine Einigung kam nicht zustande. Deshalb erhoben wir Kündigungsschutzklage. Auch in der Güteverhandlung war der Arbeitgeber noch nicht bereit, den Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.
Im Verfahren zeigten sich die Schwächen
Nach der gescheiterten Güteverhandlung musste der Arbeitgeber auf Aufforderung des Gerichts die Gründe für die fristlose Kündigung näher darlegen. Dabei zeigten sich rechtliche Angriffspunkte – insbesondere bei der Frage, ob die Zwei-Wochen-Frist für die fristlose Kündigung eingehalten worden war.
Am Ende stand eine saubere Trennung
Noch vor der Kammerverhandlung einigten sich die Parteien außergerichtlich. Die fristlose Kündigung wurde nicht aufrechterhalten. Das Arbeitsverhältnis endete stattdessen aufgrund einer ordentlichen Kündigung – verbunden mit einer sehr gut ausgehandelten Abfindung.
Was der Fall zeigt: Eine Kündigung, die im ersten Moment kaum angreifbar erscheint, muss es nicht bleiben. Entscheidend kann sein, wie belastbar der Arbeitgeber seine Kündigungsgründe im weiteren Verfahren tatsächlich darlegen kann. Deshalb lohnt es sich, die rechtlichen Angriffspunkte früh zu prüfen und die eigene Verhandlungsposition nicht vorschnell aufzugeben.
Kündigung vom Anwalt in Frankfurt prüfen lassen
Mir wurde gekündigt – brauche ich einen Anwalt in Frankfurt?
Nach einer Kündigung ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen – vor allem, wenn Sie die Kündigung angreifen oder über eine Abfindung verhandeln wollen. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben ab Zugang nur drei Wochen. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die Kündigung zu prüfen, das Ziel festzulegen und die richtige Strategie einzuleiten. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert regelmäßig die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Der Arbeitgeber hat gekündigt – warum sollte er also mit dem Mitarbeiter verhandeln? Genau deshalb lohnt sich anwaltliche Hilfe. Ohne Anwalt fehlt häufig der nötige Druck, über eine Rücknahme der Kündigung, eine Abfindung oder bessere Bedingungen zu sprechen. Wir erkennen schnell, ob die Kündigung angreifbar ist, bauen Verhandlungsdruck auf und klären, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist oder ob Klage erhoben werden sollte.
Arbeitsvertrag gekündigt? Die wichtigsten Fragen
Ich wurde entlassen und suche einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt – worauf sollte ich achten?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen sofort sagt, wie Sie richtig reagieren. Entscheidend ist eine klare Einschätzung: was die Kündigung konkret bedeutet, welche Fehler Sie jetzt vermeiden sollten, welche Unterlagen gebraucht werden und welches Ziel realistisch ist – Weiterbeschäftigung oder eine Trennung mit fairer Abfindung.
Muss mein Arbeitgeber die Kündigung begründen?
Nein – das Kündigungsschreiben selbst muss keine Begründung enthalten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, den Kündigungsgrund im Schreiben zu nennen. Besteht jedoch Kündigungsschutz, muss er den Grund für die Kündigung spätestens vor Gericht darlegen und beweisen. Ausnahmen gelten nur bei Auszubildenden nach der Probezeit und bei Kündigungen im Mutterschutz – dort ist eine Begründung bereits im Kündigungsschreiben zwingend erforderlich.
Kann ich nach einer Kündigung noch eine Abfindung bekommen?
Ja – eine Abfindung ist möglich, entsteht aber nie automatisch. Sie ist fast immer das Ergebnis einer Verhandlung, die dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist und dadurch Druck auf den Arbeitgeber entsteht.
Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Nichts unterschreiben, nichts bestätigen – und sofort einen Anwalt einschalten. Viele Arbeitnehmer machen in den ersten Tagen nach einer Kündigung Fehler, die ihre Position dauerhaft verschlechtern: Sie akzeptieren ein erstes Abfindungsangebot, unterschreiben einen Abwicklungsvertrag oder versäumen die Drei-Wochen-Frist, weil sie abwarten. Wer früh handelt, wahrt alle Optionen – den Job zurückzubekommen oder die Trennung zu fairen Bedingungen durchzusetzen.
Was sind die 3 Kündigungsgründe?
Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, kann der Arbeitgeber nur aus drei Gründen ordentlich kündigen: Bei der betriebsbedingten Kündigung entfällt der Arbeitsplatz aus unternehmerischen Gründen. Die verhaltensbedingte Kündigung setzt ein schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus – in der Regel nach vorheriger Abmahnung. Die personenbedingte Kündigung greift, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, etwa wegen Krankheit. Welcher Grund vorliegt, bestimmt die Anforderungen an den Arbeitgeber und die Angriffspunkte für den Arbeitnehmer.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nicht?
In der Wartezeit oder in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht – eine Klage lohnt sich dann in der Regel nicht. Als Anwalt für Kündigung in Frankfurt prüft rpt.legal dennoch, ob Formfehler, Sonderkündigungsschutz oder zumindest eine außergerichtliche Verhandlungschance bestehen.
3 Wochen sind keine Denkpause
Nach einer Kündigung geht es nicht nur darum, die Frist einzuhalten. Entscheidend ist, früh festzulegen, welches Ergebnis Sie erreichen wollen und welche rechtlichen Angriffspunkte dafür genutzt werden können.
Frist sichern
Wir klären, wann die Kündigung zugegangen ist und bis wann die Klage beim Arbeitsgericht eingehen muss. So bleibt Ihre Position offen.
Ziel klären
Geht es um Rückkehr in den Job, Abfindung, Freistellung, Zeugnis oder bessere Bedingungen? Davon hängt die weitere Strategie ab.
Druck aufbauen
Ist die Kündigung angreifbar, nutzen wir die rechtlichen Schwächen für Verhandlung oder Klage. Ohne Druck zahlt der Arbeitgeber selten freiwillig.
Sie wurden gekündigt? Jetzt in Frankfurt beraten lassen
Wenn Sie die Kündigung nicht einfach akzeptieren wollen, brauchen Sie jetzt eine klare Linie gegenüber dem Arbeitgeber. Wir prüfen die Angriffspunkte, bewerten Ihre Verhandlungsposition und übernehmen die nächsten Schritte – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht • 17+ Jahre Erfahrung • kurzfristige Termine
Stand: September 2026 · Verantwortlich:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

