Kündigung erhalten?
Anwalt in Frankfurt hilft
„Ich habe eine Kündigung in Frankfurt bekommen – was muss ich jetzt tun?“ Lassen Sie Ihre Entlassung sofort von einem Anwalt für Kündigung in Frankfurt prüfen. Wir ordnen Ihren Fall schnell ein, verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber und reichen – wenn nötig – fristgerecht Klage ein, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine faire Abfindung zu sichern.
Warum Sie nach einer Kündigung einen Anwalt in Frankfurt brauchen
Weil ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen bleiben und der Arbeitgeber ohne anwaltlichen Druck selten verhandelt. Wer ohne Anwalt handelt, begeht oft Fehler und verschenkt Chancen.
✔ Fachanwalt für Arbeitsrecht · ✔ Kanzlei am Frankfurter Hof & FOUR · ✔ Über 17 Jahre Erfahrung · ✔ Mehr als 1.000 arbeitsrechtliche Verfahren
Gekündigt in Frankfurt? Frist läuft – jetzt anwaltlich prüfen lassen und Rechte sichern.
Kündigung prüfen lassen – in vier Schritten
Wer eine Kündigung erhalten hat, braucht schnell eine klare Einschätzung. Ist die Kündigung angreifbar, welche Frist läuft, welcher Weg ist sinnvoll? Ihr Anwalt von rpt.legal in Frankfurt kennt sich mit Kündigungen aus: Wir prüfen Ihre Optionen und vertreten Sie konsequent und auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber – außergerichtlich und auch vor Gericht.
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1Kostenlose ErsteinschätzungSie schildern kurz Ihren Fall. Wir hören zu und sagen offen, ob anwaltliches Vorgehen nach der Kündigung sinnvoll erscheint und ob wir Ihnen helfen können.
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2Kündigung prüfenWenn Sie uns mandatieren, prüfen wir die Kündigung umfassend: Zugang, Klagefrist, Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Formfehler, Kündigungsgrund und Betriebsratsanhörung.
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3Vorgehen abstimmenWir besprechen, welches Ziel realistisch ist und welcher Weg dazu passt: außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Kündigungsschutzklage.
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4Gerichtliches Vorgehen und VerhandlungKönnen sich die Parteien nicht rechtzeitig einigen, reichen wir die Kündigungsschutzklage ein. Damit sichern wir Ihre Rechte und erhöhen den Druck auf den Arbeitgeber. Die Verhandlungen laufen weiter – mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine faire Abfindung zu erreichen.
Kündigung erhalten in Frankfurt – diese 5 Fehler kosten Sie Geld
Nach einer Kündigung entscheiden oft kleine Fehler darüber, ob Rechte verloren gehen oder Verhandlungsspielraum entsteht.
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13-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lassenNach § 4 KSchG muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung unwiderruflich als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war.
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2Erste Abfindung des Arbeitgebers vorschnell akzeptierenErste Angebote liegen fast immer deutlich unter dem, was realistisch erreichbar ist. Ohne harte anwaltliche Verhandlung verschenken Arbeitnehmer hier oft mehrere Monatsgehälter.
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3Abwicklungsvertrag (mit Klageverzicht) unüberlegt unterschreibenArbeitgeber versprechen nach einer Kündigung oft schnelle Vorteile wie ein gutes Zeugnis, um Sie zur Unterschrift zu drängen. Wer hier zustimmt, verzichtet auf die Kündigungsschutzklage und verbaut sich jede Chance auf eine höhere Abfindung.
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4Den eigenen Kündigungsschutz falsch einschätzenViele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, sie hätten keinen Schutz (z. B. wegen der Betriebsgröße). Ein Anwalt prüft detailliert, ob der allgemeine oder ein besonderer Kündigungsschutz greift – oft scheitern Kündigungen genau an Voraussetzungen, die der Mitarbeiter gar nicht kannte.
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5Einen Anwalt für Arbeitsrecht zu spät einschaltenBestimmte Fehler (wie eine fehlende Vollmacht oder eine Kündigung ohne Vertretungsmacht) müssen „unverzüglich“ gerügt werden. Wer in Frankfurt früh handelt, wahrt alle rechtlichen Optionen auf eine hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
Kündigung bekommen – ist sie überhaupt wirksam?
Bei ordentlichen Kündigungen entscheidet, ob das Kündigungsschutzgesetz greift und ob der Arbeitgeber einen der drei zulässigen Gründe (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) belegen kann.
Bei fristlosen Kündigungen gelten andere Regeln: Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nach § 626 BGB vorweisen – und er hat nach Kenntnis des Vorfalls nur zwei Wochen Zeit, um die fristlose Kündigung auszusprechen. Danach kann er allenfalls noch ordentlich kündigen.
Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Nach Erhalt einer Kündigung entscheidet die rechtliche Einordnung. Art, Grund und Ablauf bestimmen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Unterseite für Sie passt.
Fristlose Kündigung
Beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Die rechtlichen Hürden sind hoch, formale Fehler kommen häufig vor.
Fristlose Kündigung – wie Sie sich jetzt verhalten sollten ➔Betriebsbedingte Kündigung
Stützt sich auf unternehmerische Entscheidungen. Sozialauswahl und Begründung sind oft angreifbar.
Betriebsbedingte Kündigung – Abfindung möglich? ➔Kündigung wegen Krankheit
Setzt eine negative Gesundheitsprognose voraus. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind streng.
Kündigung wegen Krankheit – wirklich zulässig? ➔Verhaltensbedingte Kündigung
Reagiert auf angebliche Pflichtverstöße. Ohne vorherige Abmahnung ist sie häufig unwirksam.
Verhaltensbedingte Kündigung – zu Unrecht gekündigt? ➔Welche Kündigungsart vorliegt, beeinflusst die Erfolgsaussichten, die Verhandlungsposition und das weitere Vorgehen maßgeblich.
Mir wurde gekündigt – Anwalt in Frankfurt gesucht
Wenn Sie gekündigt wurden und jetzt einen Anwalt in Frankfurt suchen, zählt Tempo. Wir prüfen Ihre Kündigung, sichern die Frist und sagen Ihnen offen, ob eine außergerichtliche Einigung oder eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
„Nach einer Kündigung sollten Sie schnell handeln. Ich prüfe Ihre Unterlagen sofort und sage Ihnen direkt, ob Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung bestehen.“
— Marco Pape, Partner bei rpt.legal Frankfurt
Mehr über Marco Pape – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt ➔
Wenn Sie Fragen zum Thema Kündigung haben und wissen möchten, wie Sie sich dagegen wehren können oder wie es nach einer Kündigung weitergeht, erreichen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Pape von rpt.legal in Frankfurt telefonisch unter 069 29723470 oder rund um die Uhr über das Kontaktformular.
Verdachtskündigung in Frankfurt – Kündigung ohne Beweise
Was ist eine Verdachtskündigung?
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber keine Pflichtverletzung beweisen kann, sondern das Arbeitsverhältnis allein wegen eines dringenden Verdachts beendet. Die Arbeitsgerichte stellen daran besonders hohe Anforderungen.
Eine Kündigung auf Verdacht ist nur wirksam, wenn der Verdacht auf objektiven Tatsachen beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt aufgeklärt hat. Formfehler, eine fehlende Anhörung oder Fehler bei der Beteiligung des Betriebsrats führen häufig zur Unwirksamkeit.
Entscheidend ist die Abgrenzung zur Tatkündigung: Während dort ein nachgewiesener Pflichtverstoß vorliegen muss, stützt sich die Verdachtskündigung lediglich auf Indizien. Gerade deshalb lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt.
Freistellung in Frankfurt rechtlich einordnen ➔
Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Verdachtskündigung
Vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Diese Anhörung dient der Aufklärung des Vorwurfs und ist rechtlich zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung.
In der Praxis werden solche Gespräche oft kurzfristig angesetzt. Unvorbereitete Aussagen können später gegen den Arbeitnehmer verwendet werden. Deshalb muss vor einer Anhörung geklärt werden, welche Vorwürfe konkret im Raum stehen und wie Sie darauf reagieren sollten.
Personalgespräch nach Vorwürfen – nicht ohne anwaltliche Vorbereitung ➔
Auch andere Sonderkonstellationen wie eine Änderungskündigung erfordern schnelles und strategisches Handeln.
Abfindung nach Kündigung – wann sie realistisch ist
Eine Abfindung entsteht nicht automatisch. In der Praxis ist sie meist das Ergebnis einer Einigung – etwa wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder der Arbeitgeber einen langen und ungewissen Rechtsstreit vermeiden will.
Häufige Fragen nach einer Kündigung
Ich wurde gekündigt – brauche ich jetzt einen Anwalt in Frankfurt?
Ja – wer in Frankfurt eine Kündigung erhalten hat, sollte sofort einen Anwalt einschalten, da ab Zugang exakt drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen. Eine frühe anwaltliche Prüfung klärt, ob Formfehler, inhaltliche Fehler oder fehlerhafte Anhörungen vorliegen – und welche Option realistisch ist.
Muss mein Arbeitgeber die Kündigung begründen?
Nein – das Kündigungsschreiben selbst muss keine Begründung enthalten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, den Kündigungsgrund im Schreiben zu nennen. Besteht jedoch Kündigungsschutz, muss er den Grund für die Kündigung spätestens vor Gericht darlegen und beweisen. Ausnahmen gelten nur bei Auszubildenden nach der Probezeit und bei Kündigungen im Mutterschutz – dort ist eine Begründung bereits im Kündigungsschreiben zwingend erforderlich.
Mein Arbeitgeber will mich anhören – was bedeutet das?
Eine Anhörung durch den Arbeitgeber ist häufig die Vorbereitung einer Verdachtskündigung. Alles, was Sie in diesem Gespräch sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.
Kann ich nach einer Kündigung noch eine Abfindung bekommen?
Ja – eine Abfindung ist möglich, entsteht aber nie automatisch. Sie ist fast immer das Ergebnis einer Verhandlung, die dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist und dadurch Druck auf den Arbeitgeber entsteht.
Kündigung in Frankfurt? Lassen Sie uns sprechen.
Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen offen, ob anwaltliches Vorgehen sinnvoll ist – und welcher Weg in Ihrem Fall passt.
Fachbeitrag rechtlich geprüft von: Marco Pape, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt | Letzte Aktualisierung: 04. Mai 2026
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