Kündigung wegen Krankheit und Verletzung der Anzeigepflicht – LAG Hessen 2011
Das LAG Hessen entschied 2011 über zwei Kündigungen – eine krankheitsbedingte und eine verhaltensbedingte wegen verspäteter Krankmeldung. Nur die ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit war wirksam.

