Kündigungsschutzklage in Frankfurt erheben
Eine Kündigungsschutzklage in Frankfurt ist die Klage des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. rpt.legal ist Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage in Frankfurt, prüft die Kündigung, wahrt die Frist und vertritt Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Kündigungsschutzklage in Frankfurt – jetzt mit Anwalt klagen
Nur 3 Wochen Zeit. Die Kündigungsschutzklage hält Rückkehr offen – und eröffnet Verhandlungen über eine Trennung mit Abfindung.
✔ Spezialisiert auf Kündigungsschutz · ✔ Kanzlei am Frankfurter Hof & FOUR · ✔ Über 17 Jahre Erfahrung · ✔ Wir kennen die Arbeitsgerichte
Marco Pape von rpt.legal hat seit 2009 über 1.000 Kündigungsschutzklagen in Frankfurt erhoben – für Arbeitnehmer, die ihre Rechte durchsetzen wollen.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Die Klage des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung – mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Die Frist: drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Wer sie versäumt, verliert das Recht auf gerichtliche Prüfung – auch bei angreifbarer Kündigung.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt
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➜Ziel: Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde.
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➜Gütetermin: Wenige Wochen nach Klageeinreichung. Viele Verfahren enden hier mit Vergleich und Abfindung.
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➜Kammertermin: Folgt Monate später, falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde.
Wer trägt die Kosten?
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➜Erste Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
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➜Gerichtskosten: Entfallen vollständig bei Vergleich – etwa mit Abfindungsregelung.
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➜Rechtsschutz: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig.
Strategischer Ablauf für Sie
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1Kündigungszugang notierenDas genaue Datum des Erhalts bestimmt das Fristende.
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2Unterlagen sammelnArbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und letzte drei Gehaltsabrechnungen bereithalten.
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3Anwalt kontaktierenErstberatung vereinbaren, um Erfolgsaussichten und Strategie zu prüfen.
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4Klage einreichen lassenAnwalt reicht die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht Frankfurt ein.
Warum sich eine Kündigungsschutzklage in Frankfurt lohnt
Nach einer Entlassung ist schnelles Handeln wichtig. Die Klage schützt vor einer unwirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine Trennung mit Abfindung. Bleiben Sie untätig, wird die Kündigung wirksam – alle Ansprüche sind verloren.
Häufig endet das Gerichtsverfahren mit einer gütlichen Einigung. Ihr Anwalt von rpt.legal weiß, wie man Ihre Chancen nutzt und realistische Ergebnisse verhandelt. Nur in Ausnahmefällen lohnt sich eine Klage nicht – etwa wenn die Kosten eine realistische Abfindung übersteigen oder die Kündigung offensichtlich wirksam ist. Bei uns bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung.
„Eine Kündigungsschutzklage verlangt Erfahrung, Präzision und ein klares Verständnis gerichtlicher Abläufe. Genau darauf können sich unsere Mandanten in Frankfurt verlassen.“
— Marco Pape, Partner bei rpt.legal
Mehr über Marco Pape, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt ➔
Phase 1 – Sofortige Beratung nach Kündigung in Frankfurt
Mit Zugang der Kündigung beginnt die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Ab dem Moment, in dem Sie die Kündigung in den Händen halten ➔, zählt jeder Tag. Eine schriftliche Begründung liegt meist noch nicht vor – der Arbeitgeber muss sie erst im Prozess darlegen.
In der ersten Beratung prüfen wir, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden, ob Sonderkündigungsschutz greift und welche Ziele Sie verfolgen. Wir bewerten alle Informationen und besprechen, welche Beweise für den Prozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ➔ wichtig sind. So planen wir gezielt die nächsten Schritte.
Phase 2 – Klage beim Arbeitsgericht Frankfurt einreichen
Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht eingehen. Maßgeblich ist der Eingang bei Gericht – nicht das Abschicken. Kommt es vorher zu keiner Einigung mit Ihrem Arbeitgeber, reichen wir die Klage für Sie form- und fristgerecht ein.
Mit Klageeingang verteilt das Gericht das Verfahren an eine Kammer und setzt den Gütetermin an – in der Regel innerhalb weniger Wochen. Bis dahin bleibt die Tür für eine außergerichtliche Einigung offen.
Phase 3 – Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt
Im Gütetermin versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen – meist innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Klageeinreichung. Das Gericht spricht mit beiden Parteien, prüft die Interessen und unterbreitet Vergleichsvorschläge. Beweise spielen hier noch keine Rolle – es geht um eine frühe Lösung, oft gegen Zahlung einer Abfindung.
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht Frankfurt vertritt Ihre Interessen konsequent, wägt Chancen und Risiken des Rechtsstreits ab und rät nur dann zu einem Vergleich, wenn die Konditionen wirklich passen und Sie einverstanden sind.
Phase 4 – Vorbereitung des Kammertermins
Vor dem Kammertermin tauschen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich ihre Argumente und Beweise aus – diese Phase entscheidet über die Erfolgsaussichten der Klage. Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, bestimmt das Gericht einen Kammertermin und setzt beiden Seiten Fristen, schriftlich Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen. Zuerst trägt der Arbeitgeber vor, dann der Arbeitnehmer.
Jetzt muss der Arbeitgeber Farbe bekennen und die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Danach lässt sich häufig erstmals erkennen, wie die Erfolgsaussichten der Klage sind. Wir sagen Ihnen klar und ohne Umschweife, ob die Kündigung Schwachstellen hat und wie die Chancen für Weiterbeschäftigung oder Abfindung stehen.
In dieser Phase entscheidet sich, mit welcher Verhandlungsposition Sie in den Kammertermin gehen – ob mit Aussicht auf eine vorteilhafte Einigung oder mit dem Druck eines drohenden Urteils auf der Gegenseite.
Phase 5 – Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt
Der Kammertermin ist die mündliche Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht – hier entscheidet sich, ob es zur Einigung oder zum Urteil kommt. Der Termin findet vor dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern statt. Das Gericht kann Beweise erheben, Zeugen hören und Unterlagen prüfen. Oft zeigen sich Arbeitgeber erst jetzt verhandlungsbereit. Wir nutzen diesen Moment, um eine vorteilhafte Einigung zu erreichen oder, falls nötig, gezielt auf ein Urteil hinzuarbeiten.
Phase 6 – Urteil und Berufung
Erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. Wird sie als wirksam bestätigt, endet es – eine Abfindung gibt es dann nur, wenn ein Sozialplan besteht oder das Gericht eine Auflösung gegen Abfindung beschließt.
Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden – sinnvoll vor allem dann, wenn sich neue Beweise ergeben oder die rechtliche Bewertung des Arbeitsgerichts angreifbar ist.
Gekündigt in Frankfurt? Wir klagen für Sie
3 Wochen Frist: Wir prüfen die Aussichten Ihrer Kündigungsschutzklage, wahren die Frist und leiten sofort die notwendigen Schritte ein. Marco Pape kennt die Abläufe am Arbeitsgericht Frankfurt – und weiß, wie Arbeitgeber verhandeln.
Soll ich klagen, auch wenn ich nicht zurück will?
Warum die Klage Verhandlungsspielraum schafft
Eine Klage ist fast immer sinnvoll. Denn ohne sie wird die Entlassung automatisch wirksam. Nur das Arbeitsgericht kann prüfen, ob die Beendigung rechtmäßig war – und so den Weg für Rückkehr oder Abfindung eröffnen.
Annahmeverzugslohn nach Kündigung – wann der Arbeitgeber nachzahlen muss ➔
Auch wer nicht zurückkehren möchte, profitiert: Die Klage schafft Verhandlungsspielraum für eine Abfindung oder bessere Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa ein wohlwollendes Zeugnis, eine Freistellung oder eine Beendigung zum Monatsende trotz fristloser Kündigung.
| Thema | Kurzinfo |
|---|---|
| Klagefrist | 3 Wochen ab Zugang; endet am nächsten Werktag, wenn Fristende auf Wochenende/Feiertag fällt. |
| Zuständiges Gericht | Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder am Arbeitsort – in Frankfurt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. |
| Streitwert | Regel: 3 Bruttomonatsgehälter. Aus diesem Wert berechnen sich Gerichts- und Anwaltskosten. |
| Kosten | 1. Instanz: Jede Seite zahlt ihren Anwalt selbst; Gerichtskosten nach Ausgang. RSV übernimmt oft einen Großteil. |
Ich suche einen Anwalt für meine Klage – worauf sollte ich achten?
Nicht jeder Anwalt für Arbeitsrecht ist automatisch der richtige Anwalt für Ihren Kündigungsschutz. Drei Kriterien entscheiden darüber, ob Sie Ihre Chancen wirklich ausschöpfen.
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➜Fristsicherheit – das Entscheidende zuerst
Die Drei-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung ist absolut. Wer sie versäumt, verliert jede Verhandlungsposition – unabhängig davon, wie angreifbar die Kündigung wäre. Ein Anwalt für Kündigungsschutz muss sofort erreichbar sein und die Frist zuverlässig wahren.
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➜Frankfurter Gerichtspraxis
Wer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Frankfurt auftritt, kennt die Verhandlungskultur, realistische Vergleichsrahmen und vor allem die Richter und deren Arbeitsweise. Das ist kein Nebenaspekt – es entscheidet häufig darüber, ob ein Vergleich gelingt oder nicht.
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➜Spezialisierung im Kündigungsschutzrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bringt nachgewiesene Kenntnisse mit – Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Massenentlassung. Allgemeines Arbeitsrecht reicht nicht, wenn Ihr Arbeitgeber professionell vertreten ist.
rpt.legal verbindet alle drei: Marco Pape ist Experte für Kündigungsschutz und verhandelt jede Woche vor den Arbeitsgerichten über Kündigungen – seit mehr als 17 Jahren, in mehr als 1.000 Verfahren in Frankfurt und bundesweit.
Kündigungsschutzklage Frankfurt – häufige Fragen
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Kurz gesagt: Nur durch rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dafür bleiben drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüft die Erfolgsaussichten, wahrt die Frist und erhebt Klage beim Arbeitsgericht Frankfurt.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Fällt das Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende, endet die Frist am nächsten Werktag.
Muss ich persönlich zum Gericht?
Häufig im Gütetermin, im Kammertermin immer. Der Anwalt übernimmt die Verhandlung. Für Rückfragen des Gerichts ist es sinnvoll, dass der Mandant vor Ort ist. Wir bereiten Sie gründlich auf die Verhandlung vor.
Bekomme ich durch ein Urteil automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung gibt es nur, wenn ein Sozialplan besteht oder das Gericht eine Auflösung gegen Abfindung beschließt.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, meist drei Bruttomonatsgehälter. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig einen Großteil der Kosten. Wir klären transparent über alle anfallenden Kosten auf. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten entfallen vollständig, wenn das Verfahren durch Vergleich endet.
Ich wurde gekündigt und will jetzt klagen. Brauche ich hierfür einen Anwalt?
Rein rechtlich nicht. Es ist aber dringend zu empfehlen, weil ein erfahrener Anwalt Fristen sichert, die richtige Taktik wählt und die Chancen vor Gericht verbessert.
Ich habe bereits Kündigungsschutzklage erhoben und brauche einen Anwalt in Frankfurt, der mich vertritt – passt rpt.legal?
Ja. rpt.legal übernimmt laufende Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Wir prüfen den aktuellen Stand, sichten die Unterlagen und übernehmen die Vertretung – auch wenn die Klage bereits eingereicht ist.
Kündigungsschutzklage mit Anwalt in Frankfurt einreichen
Wir prüfen, klagen und verhandeln für Sie
Sie wurden gekündigt? Warten Sie nicht ab. Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Verstreicht sie, gilt die Kündigung als wirksam – selbst dann, wenn sie angreifbar wäre.
rpt.legal prüft Ihre Erfolgsaussichten, wahrt Fristen und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Ob Weiterbeschäftigung oder Einigung mit Abfindung – wir sagen Ihnen klar, was realistisch erreichbar ist.
Stand: Juni 2026 · Verantwortlich:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

